Volltext: LGU Mitteilungen (1992) (23)

LGU-Mitteilungen Oktober 1992 Resolution von Schwangau 1992 zur Alpenkonvention an die Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA fordert alle Vertragsparteien der Alpenkonvention auf, 1. die Rahmenkonvention bis zur Alpenkonferenz 1993 zu ratifizieren und der Republik Slowenien unverzüglich die Unterzeichnung zu ermöglichen; 2. die Errichtung eines ständigen Sekretariats vorzubereiten und auf der Alpenkonferenz 1993 zu beschliessen; 3. bei der Ausarbeitung der Fachprotokolle die Beschlüsse der Alpenkonferenzen von 1989 und 1991 zu beachten (Aufnahme 
der Ziele und Massnahmen der Resolution von Berchtesgaden in die Protokolle; Beteiligung von CIPRA und IUCN bei Ausarbeitung und Umsetzung der Protokolle; Verankerung der konkreten Massnahmen gemäss Artikel 2 bis 4 der Rahmenkonvention in den Prbtokollen); 4. die Protokolle für die Fachbereiche • a) 
Naturschutz und Landschaftspflege, Raumplanung, Tourismus, Verkehr und Berglandwirtschaft bis Herbst 1993 beschlussreif vorzubereiten und auf der 3. Alpenkonferenz zu unterzeichnen; b) 
Bergwald, Bodenschutz, Energie und Wasserhaushalt bis Herbst 1995 beschlussreif vorzubereiten und 
auf der 4. Alpenkonferenz zu unterzeichnen; 5. unverzüglich Expertengruppen, bestehend aus staatlichen und nichtstaatlichen Vertretern, gemäss Art. 6e der Rahmenkonvention einzusetzen, deren Aufgabe es ist, konkrete Vorschläge für praktische, organisatorische und rechtliche Massnahmen zur Lösung besonderer Probleme auszuarbeiten, insbesondere zu a) 
Schutz und Wiederherstellung alpiner Wildflusslandschaften; b) 
Schaffung eines alpinen Verbundes grossflächiger Schutzgebiete; c) 
Errichtung von Ruhezonen als vernetzende Elemente; d) 
Sicherstellung der Umweltverträglichkeit beim Einsatz von Fördermitteln, Subventionen und Steuervergün- stigungen; 6. die im Protokoll Raumplanung vorgesehene Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines dezentral organisierten Eu- ropäischen Observatoriums für den Alpenraum mit Dienststellen in allen Alpenstaaten sofort in Auftrag zu geben und den Beschluss über die Machbarkeit spätestens auf der Alpenkonferenz 1995 zu fassen; 7. Pilotprojekte als fachliche und/oder regionale Beiträge zu einem Alpenobservatorium zu fördern und dabei die Entwicklung eines alpenweiten Informations- und Dokumentationssystems (Datenbank) und eines Konzepts zur systematischen Beobachtung der Umwelt (Monitoring), die Zusammenarbeit der Forscher und wissenschaftlichen Einrichtungen (Forschungskooperation) sowie die fachliche Information der Verantwortungsträger (Politikbera- tung) und der breiten Öffentlichkeit (Umwelterziehung und Umweltbildung) besonders zu berücksichtigen; 8. die Ergebnisse der Konferenz von Schwangau zur Kenntnis zu nehmen und bei der Verwirklichung der Alpen- konvention zu berücksichtigen. Die CIPRA mit ihrem alpenweiten Expertennetz über alle Fach-, Länder-, Kultur- und Sprachgrenzen hinweg bietet den Vertragsparteien der Alpenkonvention auch weiterhin ihre fachliche Unterstützung bei der Verwirklichung des vorstehenden 8-Punkte-Programms an. Schwangau, den 1. Oktober 1992 
 Josef Biedermann 
Dr. Walter Danz Präsident 
Vizepräsident
	        

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