Volltext: LGU Mitteilungen (1991) (18)

LGU-Mitteilungen Juni 1991   Thema: EG, EWR und Umweltschutz Die Europäische Einigung schreitet voran. Die grossen Schweizer Umweltorganisationen haben mit der Schaffung einer Koordinationsstelle reagiert, die ihr Anliegen in der Europafrage vertreten soll. Die LGU ist mit dieser Koordinationsstelle und den Umweltorganisationen in den EFTA-Staaten in engem Kontakt. Im März haben wir eine gemeinsame Stellungnahme von Umweltverbänden aus den EFTA-Staaten und Liechtenstein, vertreten durch die LGU, in der Landespresse veröffentlicht. Inzwischen hat unsere Schwesterorganisation in der Schweiz, die Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz, ein Positions- papier verabschiedet, in welchem eine Haltung zum europäischen Einigungsprozess vertreten wird, die eine Verwässerung der bestehenden Umweltstandards verhindern will. Dieses Positionspapier ist auch für uns von Interesse, weshalb wir es in diesen LGU-Mitteilungen abdrucken. Die ökologische Dimension wurde bei der Europäischen Einigung lange Zeit vernachlässigt. Die Umweltschutzpolitik der EG zeichnet sich in verschiedenen Bereichen durch Handlungsdefizite aus: — 
Politik-Defizit (fehlende Güterabwä- gung zwischen freiem Güterverkehr und Umweltschutz), — 
Konsistenz-Defizit (Trinkwasserricht- linie mangelhaft durchgesetzt), — 
Glaubwürdigkeits-Defizit (Verbot von Einwegflaschen in Dänemark bekämpft), — 
Demokratie-Defizit (fehlende Regio- nalisierung), — Kreativitäts-Defizit 
(Schweiz 
und Österreich als Initiatoren), — 
Vollzugs-Defizit (Brüssel als zahnloser Tiger). Die Schweiz besitzt demgegenüber in ver- scniedenen Umweltschutzbereichen ein vergleichsweise hohes Niveau. Mit einem EG-Beitritt würde die Schweiz die Mög- lichkeit weitgehend aus der Hand geben, ökologische Anforderungen festzulegen, die diejenigen der Europäischen Gemein- schaft übersteigen. Die Schweiz könnte aber ihren Vorsprung in der Umweltpoli- tik weiter ausbauen und auf diese Weise für die Nachbarstaaten noch stärker eine Vorbildfunktion übernehmen. Vorbehalte zu einem EWR-Beitritt Gegenüber einem Beitritt zum EWR müssen verschiedene Vorbehalte ange- führt werden. Mit einem europäischen Zusammenschluss und damit der Libera- lisierung des Aussenhandels wird erwar- tet, dass ein Wohlstandsgewinn erzeugt wird. Solange aber die Umweltschäden nicht vom Verursacher getragen werden, bleibt die erhoffte Wohlstandszunahme vermeintlich, denn sie wird durch zusätz- liche Umweltschäden überkompensiert. Verkehrspolitik Der Primärzweck der EG besteht in der Beseitigung aller Handelshemmnisse, was mit Sicherheit die Transportmengen und die Transportdistanzen sprunghaft   weiteransteigen lassen wird — in bisher ungeahntem Mass. 
Fraglich ist, ob die Schweiz autonom Vorschriften im Verkehrsbereich für ihr Territorium erlassen könnte. Eine Ände- rung des Modalsplits zugunsten der Bahn wird nicht ausreichend sein, da infolge des absoluten Wachstums des Transport- volumens eine Überkompensation statt- findet. Energiepolitik Es ist heute bei allen Umweltgruppierun- gen anerkannt, dass eine verantwortungs- bewusste Energiepolitik nur darin beste- hen kann,, dass Energie schwergewichtig gespart bzw. rationell eingesetzt wird. Weiter ist man sich darin einig, dass die Atomenergie nicht der richtige Weg ist, die Energiefrage zu lösen, auch nicht als Substitutionsenergie für Öl und Kohle. Die Energiepolitik der EG hat bisher nicht wirklich Energiesparmassnahmen gefördert, sie setzt weiterhin auf wach- senden Energieverbrauch ohne Effizienz- verbesserung und begünstigt auch den weiteren Ausbau der Atomenergie. Landwirtschaftspolitik Es ist der Schweiz gelungen, ihren Bau- ernstand — wenn auch stark geschrumpft - mit hauptsächlich selbständigen Fami- lienbetrieben zu erhalten. Die europäi- sche Landwirtschaft ist weit stärker indu- strialisiert und konzentriert. Die Umwelt- belastungen, welche von der Landwirt- schaft ausgehen, sind zwar auch bei uns zu gross, aber in manchen Teilen Europas sind die Verhältnisse schlimmer. Das be- ruht darauf, dass die Landwirtschaftspoli- lik der EG bisher die Umweltprobleme schlicht ignorierte. Sie strebt lediglich eine möglichst rentable Massenproduk- tion mit, guten Produzentenpreisen an, ohne Rücksicht auf die Belastung der Umwelt, Die Schweiz schickt sich an, ihre Land- wirtschaftspolitik umweltverträglicher  zu gestalten, etwa durch die Integrierte Pro- duktion; zudem gewinnt der Biolandbau langsam, aber stetig an Boden. Es sind z.B. Bemühungen im Gang, über Import- oder Kausalabgaben umweltbelastende 
landwirtschaftliche Hilfs- und Düngestof- fe zu reduzieren. Eine Liberalisierung hätte zur Folge, dass ökologisch herge- stellte Produkte einer noch stärkeren Preiskonkurrenz durch Waren aus Inten- sivproduktionsbetrieben .des Auslandes ausgesetzt wären. Ein Ausgleich der Wettbewerbsnachteile, wie es die Bau- ern- und Konsumenten-Initiative vor- sieht, wäre nicht möglich. Die Über- schussproduktion der EG führte weiter zu einem Verzicht der landwirtschaftli- chen Nutzung auf Grenzertragsböden. Bevölkerungspolitik Aus der Sicht des Umweltschutzes ist festzustellen, dass die bewohnbaren Teile der Schweiz sehr dicht bevölkert sind. Die EG strebt eine weitgehende Freizü- gigkeit der Bevölkerung an; alle Hinder- nisse bezüglich Wohnsitz und Beschäfti   gung sollen abgebaut oder aufgehoben werden. Dies würde wegen der Attrakti- vität der Arbeitsplätze zu einem weiteren Anstieg der Bevölkerung in der Schweiz, mit sämtlichen unerwünschten Nebener- scheinungen führen: 
-Verkehrszunahme, Anstieg der Landpreise und der Mietzin- sen, weitere Verbetonierung des Landes und -Zunahme des Fremdenhasses. Andere Aspekte Die direkte Demokratie der Schweiz er- laubt es Schweizerinnen und Schweizern, umweltfreundliche Lösungen durchzuset- zen, sobald sie mehrheitsfähig geworden sind. Dies ist in der EG oder in anderen grösseren Verbänden unmöglich. Die EG strebt einen möglichst freien Handelsverkehr mit Waren und Dienst- leistungen an. Je enger sich die Schweiz damit verbindet, desto weniger hat sie die Möglichkeit, produktebezogenen Um- weltschutz durchzusetzen: Emissions- und Immissionsbestimmungen, Ver- brauchsvorschriften (Energie), Verpak- kungsvorschriften (Mehrwegflaschen, Pfandlösungen) usw. Das Diskriminie- rungsverbot erlaubt es der Schweiz zwar, strenge Anforderungen an inländische Produkte zu erlassen, ausländische Im-
	        

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