Gleichzeitig empfahl die EMK den schweizerischen Hochschulbehörden, Maturanten
des Liechtensteinischen Gymnasiums in der Zulassung zu den Studien an den
Hochschulen gleich zu behandeln wie die Inhaber eidgenössisch anerkannter Maturi-
täts-Zeugnisse.
Maturatypus E
* ” *
Eidgenössische
Anerkennung
pafl — Die Eidgenössische Maturi-
tätskommission ist aufgrund von
Berichten ihrer Mitglieder und
nach Prüfung der für die Schule
geltenden Rechtsgrundlagen zur
Auffassung gelangt, dass das
Liechtensteinische Gymnasium in
jeder Hinsicht den Anforderungen
entspricht, die gemäss Maturitäts-
Anerkennungsverordnung an eine
eidgenössisch anerkannte Maturi-
tätsschule gestellt werden kann.
Die Regierung nahm am letzten
Dienstag das Schreiben des Eidge-
nössischen Departementes des In-
nern mit dem Ergebnis der Über-
prüfung zur Kenntnis. Gemäss ei-
nem Beschluss der Eidgenössi-
schen Maturitätskommission er-
geht an die zuständigen schweizeri-
schen Hochschulbehörden die
Empfehlung, Inhaber des liechten-
steinischen Maturitätszeugnisses
nach Typus E bezüglich der Zulas-
sung zu den Studien gleich zu be-
handeln wie die Inhaber eidgenös-
sisch anerkannter Maturitätszeug-
nisse. Eine ähnliche Empfehlung
hat die Kommission im Jahre 1976
für den Maturatypus B ausgespro-
chen.
Über die aufgrund dieser neuen Situation verbesserten Studienmöglichkeiten für
liechtensteinische Studenten hielt Regierungschef Hans Brunhart in einer Pressemit-
teilung vom 10. August 1976 fest, er erachte «die Empfehlungen der Eidgenössi-
schen Maturitätskommission als eine Anerkennung für das gesamte liechtensteini-
sche Bildungswesen. Der Abschluss der Ausbildung am Gymnasium ist das Ende
eines Bildungsweges, welcher im Kindergarten beginnt und über Primarschule,
eventuell auch über die Realschule ins Gymnasium führt. Die Qualität unserer
Matura ist nicht nur von der Qualität des Unterrichts am Gymnasium abhängig.
Voraussetzung zum Ausbau eines leistungsfähigen Gymnasiums ist eine solide
Grundausbildung und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den auf die Primar-
schule aufbauenden Schularten. Ich übersehe nicht, dass unser Bildungswesen nicht
ohne Fehler und Tadel ist. Es gilt noch manches zu verbessern. Aus meiner Sicht sind
die Empfehlungen der Eidgenössischen Maturitätskommission jedoch ein Nach-
weis, dass unser Bildungswesen auf den vergleichbaren Stufen dem schweizeri-
schen Bildungswesen ebenbürtig ist.» 9°
Mit dem Empfehlungsschreiben der EMK fand ein langwieriges Verfahren der
«Maturaanerkennung» durch die Schweiz seinen Abschluss. Von 1941 bis 1976
hatten sich — mit kurzen Unterbrechungen — die Fürstliche Regierung und die
Schulleitung des Gymnasiums darum bemüht, die Gleichwertigkeit der liechtenstei-
nischen Matura durch die Schweiz bestätigt zw erhalten.
Maturaanerkennung in Österreich
Toleranter verhielt sich in der Anerkennungsfrage der-lechtensteinischen Matura-
zeugnisse die Republik Österreich. Nach kurzen Verhandlungen unterzeichneten am
14. Januar 1976 die Republik Österreich und das Fürstentum Liechtenstein ein
Abkommen, das «die Gleichwertigkeit der am Liechtensteinischen Gymnasium
erworbenen Maturitätszeugnisse des Maturatypus B mit den in Österreich erworbe-
nen Reifezeugnissen eines Neusprachlichen Gymnasium» vertraglich festlegte. 91
Ebenso konnte zwischen denselben Parteien ein Abkommen über die Gleichstellung
der liechtensteinischen Studenten mit denen Österreichs geschlossen werden. °?
Durch ein Zusatzabkommen, das am 12. November 1982 in Vaduz unterzeichnet
wurde, anerkannte Österreich auch die Gleichwertigkeit der Maturazeugnisse des
Typus E mit den Reifezeugnissen eines Neusprachlichen Gymnasiums (ohne Latein).
al.
Liechtensteiner Vaterland,
28. April 1983
Unerwartet rasch erledigte die Schweiz das Anerkennungsverfahren für den Typus
E. Nach nur einem Jahr Besuchstätigkeit im Unterricht und bei der ersten Matura des