Volltext: 50 Jahre Gymnasium in Liechtenstein

Gewöhnung an Zucht und Ordnung, an straffes und planmässiges Arbeiten» durch 
die Schule vermittelt werden müsse, was nach ihrem Dafürhalten in dieser Privat- 
schule «zum Wohle von Körper und Seele» am besten funktioniere. 
Fast die gleiche Elterngruppe versuchte es 1946 mit einem erneuten Vorstoss in 
dieser Richtung, da das Institut St. Elisabeth sein Progymnasium wieder auflöste und 
die Schülerinnen genötigt waren, ihre Ausbildung in privaten oder öffentlichen 
Schulen der Schweiz fortzuführen. Der Landesschulrat und auch die Schulleitung 
<onnten dem Gesuch der Eltern nicht nachkommen, ihre Mädchen am Collegium 
Marianum unterrichten zu lassen, da es einerseits dem Collegium Marianum nach 
dem Krieg an Lehrkräften mangelte und andererseits die damaligen «Satzungen der 
Congregation» den gemeinsamen Unterricht von Mädchen und Buben aus- 
schlossen. 56 
Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Wiedereinführung der Oberstufe am 
Collegium Marianum, die zugleich eine finanzielle Mithilfe des Staates erforderlich 
machte, wurde auch im Landtag wieder einmal die Frage diskutiert, wie den 
Mädchen die Aufnahme ins Gymnasium ermöglicht werden könnte. Aber erst als 
1963/64 der Neubau eines Gymnasiums zur Debatte stand, waren Regierung und 
Landtag angehalten, mit der Schulleitung des Gymnasiums zuerst die Frage abzuklä- 
‘en, wie die «Zulassung von Mädchen zum Studium an dieser Ordensschule» in die 
Wege geleitet werden könnte. Denn «mit Rücksicht auf die Kleinheit des Fürsten- 
tums Liechtenstein, die zu einer Vereinheitlichung und Zulassung der Ausbildung für 
3uben und Mädchen förmlich zwingt, wäre ein gemischtes Gymnasium das Gege- 
bene», wie es die Regierung in einem Schreiben an das Collegium Marianum 
“ormulierte, 57 
n der Folgezeit nahmen verschiedene Gremien des Landes Stellung zur «Coeduca- 
tio» bzw. «Koinstruktion» an der Ordensschule der Maristen-Schulbrüder. Der 
Grundtenor der Stellungnahmen war durchaus positiv, wobei vom Liechtensteini- 
schen Priesterkapitel unter anderem der Wunsch geäussert wurde, dass die «Füh- 
rung des Gymnasiums Collegium Marianum in den Händen der Maristenschulbrü- 
der» verbleiben solle.58 Die endgültige Entscheidung über eine Aufnahme von 
Mädchen am Collegium Marianum lag jedoch beim Generalrat des Ordens der 
Maristen-Schulbrüder in Rom. Noch 1965 liess der Bischof von Chur in einem 
Schreiben an die Regierung eher Skepsis anklingen, da die Kirche grundsätzlich die 
«Coeducatio» nicht begrüsse; im «Notfall» stelle sie für eine solche Erlaubnis 
gewisse Bedingungen: «Es sind weibliche Lehrkräfte beizuziehen und der Unter- 
richt, wenn immer möglich nach Klassen oder Fächern aufzuteilen, so dass eher die 
Knaben und Mädchen der höheren Klassen gemeinsam unterrichtet werden. — Auf 
alle Fälle muss die Eigenart des Mädchens berücksichtigt werden, und die frauliche 
Erziehung sicher gestellt werden.» P° 
Als in der Landtagssitzung vom 10. November 1966 von zwei Abgeordneten die 
Frage des Mädchenstudiums am Collegium Marianum erneut aufgegriffen wurde, 
trat in der Diskussion klar die Meinung hervor, dass es nicht zu verantworten sei, 
grosse Mittel für den Neubau eines Gymnasiums auszugeben, wenn keine Mädchen
	        

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