Volltext: Die Ernährung Liechtensteins in Krisenzeiten

und 150 ha betragen haben muss. Dass dieser Trend eher anhält und durch die gegenwärtige Praxis begünstigt wird, zeigt BUECHEL anhand der in dieser Periode von der Regierung genehmigten Zonenplanänderungen. Neben 31 ha Umzonungen (Ueberführung übriges Ge- meindegebiet in Industriezone bzw. Reservezone in Bauzone) wurden rund 7,5 ha Landwirtschaftszone in eine andere Zone eingeteilt und somit der Bebauung einen Schritt näher geführt. Eine Erklärung für die Diskrepanz in der Beurteilung der Kulturlandverluste er- gibt sich aus den verschiedenen, zugrundeliegenden Definitionen der land- wirtschaftlichen Nutzfläche. Während die Flächenangaben im Statistischen Jahrbuch jene Flächen enthalten, die tatsächlich landwirtschaftlich genutzt werden (also auch unüberbaute Bauzonen), gehen die Berichte der Regierung an den Landtag von 1981 bzw. 1985 von den mehr oder weniger gesicherten Landwirtschafts- flächen aus, welche als Landwirtschafts- 
Parallel zu den Kulturlandverlusten spielte sich in der Periode 1955-1985 auch eine qualitative Veränderung der landwirtschaftlich genutzten Fläche ab. Interpretiert man die im Statistischen Jahrbuch veröffentlichten Flächendaten für die Periode 1955-1985 hinsichtlich der Nutzungsarten, wird ersichtlich, dass auf der Seite der landwirt- schaftlichen Intensivnutzung (offene Ackerfläche, Kunstfutterbau sowie Reb- land und Obst-Intensivkulturen) eine Zunahme der Fläche gegenüber 1955 zu verzeichnen ist (siehe 
Tab. 3). Bei
	        

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