Volltext: Die Ernährung Liechtensteins in Krisenzeiten

In der Schweiz herrschen bezüglich Bodenverschleiss ähnliche, wenn auch nicht ganz so drastische Verhältnisse wie in Liechtenstein. Der Kulturland- verlust beläuft sich in der Schweiz zwischen 1942 und 1967 auf rund 3500 ha/Jahr (NZZ, 7.8.1984). Das im Jahre 1980 in Kraft gesetzte Raumplanungsge- setz enthält den Auftrag, den Boden haushälterisch zu nutzen, die ausrei- chende Versorgungsbasis sicherzustellen und der Landwirtschaft genügende Flächen geeigneten Kulturlandes zu erhalten. Dennoch hielt der Kulturlandverlust in der Zwischenzeit unvermindert an. Dies veranlasste bäuerliche Kreise, allen voran den Schweizerischen Bauernverband (SBV), zur Einreichung einer Interpella- tion im Nationalrat. Die Antwort des Bundesrates erhärtet, was im voraus vermutet wurde: Dem Bundesrat fehlen genaue Zahlen. Diese werden nun im 
Rahmen der kantonalen Richtplanung er- hoben. Stützt man sich auf die Landwirt- schaftszählung des Jahres 1980 ab, so stehen einer gemäss Ernährungsplan 80 erforderlichen Fruchtfolgefläche(1) von 450'000 ha lediglich 275'000 ha offenes Ackerland(2) sowie 105'000 ha Kunst- wiesen, zusammen also rund 381'000 ha ackerfähiges Kulturland gegenüber. Der schweizerische Bundesrat dazu wörtlich: "Ob und wo jedoch die zu den 450'000 ha minimal benötigten Fruchtfolgeflächen (ackerfähiges Kulturland) noch fehlenden rund 70'000 ha tatsächlich vorhanden sind, kann zur Zeit nicht genau gesagt werden. Wesentliche Reserven bestehen vermutlich nicht." (Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates zur In- terpellation Reichling/ Gerber, vom 17.9.1984, zitiert nach: BAUDEPARTEMENT DES KANTON ST.GALLEN, Hrsg. 1985). Dass die Schweiz überhaupt weiss und zur Kenntnis nimmt, dass sie bezüglich Bodenverbrauch über ihre Verhältnisse lebt, verdankt sie nicht etwa einer vorausschauenden gegenwärtigen Raumpla- nung, sondern der Ernährungsplanung für Notzeiten. Deren Aufgabe besteht darin, Richtlinien für die Versorgung der 
Schweiz in Zeiten gestörter Zufuhr aufzustellen, wobei die Eigenversorgung eine zentrale Rolle spielt. Diese kann aber nur gewährleistet werden, wenn die entsprechenden Raumreserven, d.h. die landwirtschaftlich nutzbare Fläche, vor- handen sind.
	        

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