Volltext: Die politischen Gemeinden im Fürstentum Liechtenstein

d) die Ortsplanung und Aufteilung des Gemeindegebietes; e) die Wasserversorgung sowie die Abwasser- und Abfallentsorgung; f) der Bau und der Unterhalt von Gemeindegebäuden und Anlagen für Gemeindeverwaltung, Kindergärten, Primarschulen, Kirchen und anderer Einrichtungen; g) die Aufrechterhaltung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung; h) die Verleihung des Bürgerrechts.» Diese Aufzählung beansprucht keine Vollzähligkeit, sondern will nur die Möglichkeit einer schwerpunktartigen, nicht zu engen Regelung von typisch gemeindlichen Aufgaben aufzeigen. 96
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.