Volltext: Die politischen Gemeinden im Fürstentum Liechtenstein

demokratischen Erfahrungen in weiteren Gebieten, auch für den liech­ tensteinischen Staat, zu entfalten. Kommunale Selbstverwaltung ist «Schule der Demokratie», dient dem Aufbau der Demokratie von «unten nach oben»38 und der 'Verstärkung der demokratischen Legiti­ mation. , Ausfluss des Beitrags der kommunalen Selbstverwaltung zur Demo­ kratie ist, dass der Bürger die seine Gemeinde prägenden örtlichen Besonderheiten wahren kann. Auch im Zeitalter der Mobilität ist dem liechtensteinischen Bürger ein ausgeprägtes örtliches Bewusstsein eigen. Die Chance der Bürgerbeteiligung im kommunalen Bereich führt zur Sicherung gewachsener Eigenheiten gegenüber einer möglichen Nivel­ lierung durch den Staat. Der Bürger erlebt, gestaltet mit und verantwor­ tet die Entwicklung seiner Gemeinde. Er ist Teil der Gemeinde, inte­ griert und deshalb am gemeindlichen Selbstbewusstsein interessiert. Aus diesen Ausführungen zum Verhältnis der kommunalen Selbstver­ waltung zur Demokratie im Fürstentum Liechtenstein lassen sich Ele­ mente und Aspekte von kommunaler Selbstverwaltung zusammenfas­ sen: Kommunale Selbstverwaltung bedeutet die Aktivierung der Gemeinde­ bürger für die Belange der örtlichen, aber auch der überörtlichen Gemeinschaft, die eigenverantwortliche Wahrnehmung der von den Gemeinden zu erfüllenden Aufgaben39 zum Wohl ihrer Einwohner und die Wahrung der geschichtlichen und heimatlichen Eigenarten der Gemeinden.40 38 Schink, S. 71; Brohm, S. 294; v. Mutius, S.168. 39 Der StGH hat in seinem Gutachten 1966/1 in LES 1962-1966, S. 227ff. (229), die kommunale Selbstverwaltung als «die Unabhängigkeit der Gemeindeorgane von Wei­ sungen der Staatsorgane» definiert. 40 Ahmich der Definition des BVerfG in: BVerfGE 11, 266ff. (275f.). 52
	        

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