Volltext: Die politischen Gemeinden im Fürstentum Liechtenstein

die «reale Chance eines effektiven Kontakts»32 mit den politischen Repräsentanten und Angestellten der Gemeinde. Aufgrund des hohen Bekanntschaftsgrades unter den Bürgern der liechtensteinischen Gemeinden ergeben sich nicht nur im Forum der Gemeinde- oder Informationsversammlungen oder bei der Mitwirkung in Kommissio­ nen Chancen der Artikulation und der Einflussnahme, sondern auch im privaten Bereich. Die Möglichkeit der Bürger, eine sach- und ortsriahe Verwaltung ihrer Gemeinde sicherzustellen, fördert zugleich das Inter­ esse, an jenen-Entscheidungen überhaupt teilzunehmen.33 Damit wird zugleich die Verbreiterung der Schicht der im politischen Leben aktiv tätigen Bürger erreicht bzw. erhalten. Bürgersinn, Toleranz und Gemeinschaftsgefühl als Ausprägung eines demokratischen Verhaltens scheinen in den liechtensteinischen Gemeinden - vielleicht .aufgrund ihrer genossenschaftlichen und ihrer direktdemokratischen Erfahrungen - keine leeren Hülsen zu sein.34 Dadurch, dass den Gemeinden das Recht übertragen ist, «die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises... in freier Selbstverwaltung zu besor­ gen»35, ist den Bürgern der liechtensteinischen Gemeinden, als weiterer Teilaspekt der Demokratie, auch die Übernahme von Verantwortung gewährleistet,36 weil ihnen die Möglichkeit der Partizipation, der Bestimmung kommunalen Handelns und zugleich die Möglichkeit sub­ jektiver Erfahrungen bei Entscheidungen gegeben ist. Damit erhalten Entscheidungen eine politisch-moralische Dimension, die ein «fester Bestandteil einer politischen Kultur mit allen fruchtbaren Folgen einer Stabilisierung des gesamtstaatlichen Systems»37 sind. Die Inanspruch­ nahme des Bürgers auf Gemeindeebene eröffnet die Möglichkeit, seine 32 Püttner, S. 16. 33 Z.B. bei Abstimmungen und Wahlen. Die Stimmbeteiligune bei den Gemeindewah­ len im Jahr 1983 lag, mit Ausnahme von Vaduz (84%) untTMauren (89,6%), in den Gemeinden bei über 90 %, siehe Statistisches Jahrbuch 1985, S. 350 ff., was ein Indiz für das Interesse der Wahlberechtigten am Geschehen in der Gemeinde ist. 34 Obgleich auch Ansätze parteilichen Verhaltens diese Wesenszüge in Einzelfällen be­ einträchtigen. Beispiel: Gemeinde Balzers «Anstellung des Gemeindepolizisten», in: L.Vaterland vom 20.8.1985, S. 3; «Schwindet das Vertrauen in die politischen Par­ teien?», in: L.Volksblatt vom 20.9.1985, S. 1. 35 Art. 4 Abs.l GemG. 36 Verantwortung ist deshalb ein Teilaspekt der Demokratie, weil sie verlangt, die Kon­ sequenz eines eigenen, freien Willensentschlusses zu tragen. 37 Laux, S. 16f. 51
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.