Die früher geschlossenen, vorwiegend landwirtschaftlich ausgerichte ten dörflichen Lebensgemeinschaften haben diesen Wandel mitgetra gen. Die Grunddaseinsfunktionen des Menschen vollziehen sich nicht mehr nur an einem Ort, und es entstehen die Wohn-, Arbeits- und Erholungsgemeinden, die zu einer Lockerung der Bindung zwischen Mensch und Kommune führen. 1980 z.B. pendelten knapp 44 Prozent der erwerbstätigen Wohnbevölkerung Liechtensteins von ihrem Wohn ort zu ihrem in einer anderen Gemeinde oder im Ausland gelegenen Arbeitsplatz.24 Diese Entwicklung wird aufgrund der Kleinheit der Verhältnisse und des homogenen gesellschaftlichen Unterbaus abgeschwächt. Denn das Fürstentum Liechtenstein hat, abgesehen von gewissen, geschichtlich zu erklärenden Unterschieden zwischen Oberland und Unterland, einen ethnisch, sprachlich, religiös und ideologisch nahezu homogenen gesellschaftlichen Unterbau, der darüber hinaus wegen der Kleinheit des Landes über ein «Netz von Verwandtschaften, von beruflichen Ver bindungen und Zuordnungen ... ungeachtet der parteipolitischen Zugehörigkeit (sogar eng verflochten ist)».25 Dennoch ist eine Locke rung zwischen Bürger und Kommune durch den hohen Anteil der liechtensteinischen Einwohner, die nicht in ihrer Heimatgemeinde wohnen, und den hohen Anteil der ausländischen Bevölkerung in ein zelnen Gemeinden festzustellen. 24 Siehe die Statistik zum Binnenpendelverkehr in: Statistisches Jahrbuch 1985,. S. 100. 25 Batliner, S. 149. 36