Volltext: Die politischen Gemeinden im Fürstentum Liechtenstein

den von ihnen gewählten Betätigungsfeldern befassen können. Die Gemeinden müssen demnach finanziell so gestellt sein, dass sie neben den pflichtigen auch die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben wahr­ nehmen und damit über die örtlichen Bedürfnisse und Notwendigkei­ ten bestimmen können. Dies besagt jedoch nicht, dass den Gemeinden ein gleichbleibender Bestand an Finanzmitteln zu garantieren ist, denn die Angemessenheit der kommunalen Finanzausstattung richtet sich nicht nur nach dem Konnexitätsgrundsatz, sondern auch nach der all­ gemeinen finanziellen Lage des Staates. Die Notwendigkeit der Erfül­ lung der staatlichen und gemeindlichen Aufgaben hat damit eine den jeweiligen Verhältnissen angepasste Finanzausstattung beider öffent­ lich-rechtlichen Körperschaften zur Folge.3 Dem Wesen der kommunalen Selbstverwaltung entspricht es weiter, dass den Gemeinden ein gewisses Steuer- und Abgabenrecht zustehen muss. Von einer eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung4 ist nur zu sprechen, wenn die Gemeinden aus eigenem Recht ihre Einwohner an den finanziellen Lasten beteiligen können. Hieraus darf allerdings nicht gefolgert werden, dass alle Finanzmittel der Gemeinden aus eigener Steuer- und Abgabenhoheit entspringen müssten; vielmehr reicht es aus, dass den Gemeinden überhaupt eigenverantwortlich auszuschöp­ fende Finanzquellen zur Verfügung stehen, wobei der politisch-demo- kratischen Funktion der kommunalen Selbstverwaltung am ehesten Rechnung getragen wird, wenn ein wesentlicher Teil der kommunalen Einnahmen aus eigenem Recht abzuleiten ist.5 Zur Darstellung und Würdigung der Finanzausstattung der Gemeinden wurden die Gemeinderechnungen des Jahres 1985 herangezogen. Den Gesamteinnahmen der Gemeinden von 114,4 Mio SFr. standen Gesamtausgaben von 83,6 Mio SFr. gegenüber.6 3 Grawert, S. 299f.; Stern, Staatsrecht I, S. 422. 4 Eigenverantwortlichkeit ist ein hervorgehobenes Merkmal der kommunalen Selbst­ verwaltung. 5 Grawert, Kommunale Finanzhoheit, S. 593f.; Pagenkopf, S.8. 6 Rechenschaftsberichte der Gemeinden 1985. 163
	        

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