Volltext: Die politischen Gemeinden im Fürstentum Liechtenstein

und ob diese Garantie den heutigen Anforderungen genügt. Danach wird gefragt, ob auch die Definition von Art. 4 Abs. 2 des Gemeindege­ setzes über den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden geeignet ist, den notwendigen autonomen Handlungs- und Entscheidungsspielraum der Gemeinden zu sichern. Das V. Kapitel beschäftigt sich mit den heute gegebenen fundamentalen Aufgabenbereichen der Gemeinden, somit auch mit der Frage, welchen Niederschlag die generelle Verfassungs- und Gesetzesgarantie eines eigenen, autonomen gemeindlichen Wirkungskreises in den einzelnen liechtensteinischen Gesetzen und in der Praxis gefunden hat. Es werden die wichtigsten gemeindlichen Aufgaben und substantiellen Entschei­ dungsspielräume dargestellt und kritisch untersucht. Im VI. Kapitel werden die kommunalen Finanzen behandelt. Die Stel­ lung der politischen Gemeinden im Staat ist besonders durch deren finanzielle Autonomie und Ausstattung gekennzeichnet. Auch kritische Aspekte des Subventionswesens kommen zur Sprache. Im VII. Kapitel wird die Staatsaufsicht über die Gemeinden dargestellt. Die Art und Weise, wie die Staatsaufsicht geregelt ist und praktiziert wird, bestimmt massgeblich das Verhältnis von Staat und Gemeinden mit. Jede kommunale Aktivität unterliegt der staatlichen Aufsicht, und so wird deutlich, dass auf diesem Gebiet grundsätzlich ein grosses staat­ liches Einfluss- wie auch Konfliktpotential besteht. Im VHI. Kapitel kommt schliesslich der breite Rechtsschutz, den die Gemeinden gegen Eingriffe des Staates oder seiner Behörden gemessen, zur Sprache. 15
	        

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