Volltext: Die politischen Gemeinden im Fürstentum Liechtenstein

Entscheidungsbefugnisse haben die freiwilligen Gemeindekommissio­ nen nicht. Einer Übertragung von Entscheidungskompetenzen auf frei­ willige Gemeindekommissionen würde Art. 44 GemG entgegenstehen, wonach alle Angelegenheiten, die nicht in den Kompetenzbereich eines anderen gemeindlichen (gesetzlichen) Organs fallen, dem ausschliessli­ chen Aufgabenbereich des Gemeinderates zugewiesen sind. Einer gesetzlichen Regelung der freiwilligen Gemeindekommissionen bedarf es wegen deren nur beratenden Funktion für den Gemeinderat nicht. d) Der Gemeindevorsteher aa) Die Stellung und Funktion des Gemeindevorstehers Das Gemeindegesetz weist dem Gemeindevorsteher151 vielfältige Funk­ tionen zu, die es rechtfertigen, ihn als das zentrale Organ der Gemein­ den im Fürstentum Liechtenstein zu bezeichnen. Seine ausserordent­ liche Stellung ergibt sich aus der ausgeprägten Konzentration von Funktionen in seinem Amt, da er nicht nur Aufgaben als Organ der Gemeinde, sondern zugleich auch als staatliche Lokalbehörde die Auf­ gaben des übertragenen Wirkungskreises wahrzunehmen hat, und aus der Tatsache seiner direkten Volkswahl, was ihm bei seinen Entschei­ dungen Gewicht und Unabhängigkeit gegenüber anderen Gemeinde­ organen, dem Staat oder bestehenden Gruppeninteressen152 verschafft. 151 In Vaduz wird der Gemeindevorsteher Bürgermeister genannt. Der Begriff Bürger­ meister für die Vorsteher aller liechtensteinischen Gemeinden ist zum ersten Mal in den Dienstinstruktionen für Land vogt Josef Schuppler vom 7.10.1808, LLA SR G 1, 13tens aufgetaucht, hat sich in späterer Zeit jedoch nicht durchgesetzt. Der Gemein­ devorsteher von Vaduz hingegen führt seit 1861 den Titel «Bürgermeister». Fürst Johann II. hat mit dieser Auszeichnung die besondere Stellung der Gemeinde Vaduz als Hauptort des Landes hervorgehoben (Dr. Alois Ospelt, Landesarchivar, im Gespräch). In der späteren Gesetzgebung kommt dieser Unterschied jedoch nicht zum Ausdruck. 152 So ist es ohne weiteres möglich, dass der Gemeindevorsteher der Minderheitspartei angehört, wie lange Zeit in Balzers und seit Januar 1987 in Schellenberg, Eschen, Triesen und Ruggell. 121
	        

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