Gemeinderates anwesend sind.120 Die Sitzungen werden durch ein Sit zungsprotokoll (Beschlussprotokoll) dokumentiert.121 Der Aufgaben- und Funktionsbereich des Gemeinderates ergibt sich grundsätzlich aus der Generalklausel des Art. 44 GemG. Danach fallen alle Angelegenheiten, die nicht der Gemeindeversammlung, der Bür gerversammlung oder dem Gemeindevorsteher vorbehalten sind, in den Aufgabenbereich des Gemeinderates. Einzelne Funktionen sind dem Gemeinderat dagegen besonders zugewiesen. Die wesendichen Aufgaben und Funktionen122 des Gemeinderates lassen sich einteilen in: Begründung neuer Aufgaben, Planung und Verwaltung, Erlass von Sat zungen, Kontrolle, Personalmassnahmen und Festsetzung des Gemein dehaushaltes. Die Begründung neuer Aufgaben und die Schaffung neuer Einrichtun gen im Wirkungskreis der Gemeinden fallen in den Funktionsbereich des Gemeinderates. Der die Bedürfnisse der Gemeindebürger ken nende Gemeinderat kann Aufgaben aufgreifen. Beispiele neuer Auf gaben in jüngster Vergangenheit sind die Behandlung von Drogenpro blemen bei Jugendlichen, Massnahmen zur Integration von Auslän dern, Massnahmen zur Verkehrsberuhigung, die qualitative Verbesse rung der Verkehrsverhältnisse123 und Massnahmen zum Schutz der Umwelt12'1. Unter Planung und Verwaltung fällt insbesondere der aufwendige Bereich des Bauwesens, darunter, die Planung des Gemeindegebietes (Zonenplanung) und die Aufstellung der Gemeindebauordnung, aber auch die Bauplatzausgabe, die Ausschreibung und Vergabe von Arbei ten, die Genehmigung von Bauanträgen sowie Strassen-, Kanalisations und Wuhrbauten. Zum Bereich Planung und Verwaltung gehören 120 An. 53 GemG. 121 An. 52 Abs. 3 GemG. 122 Eine detaillierte Schilderung aller Aufgaben und Funktionen ist im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich. 123 Siehe L.Volksblatt vom 13.2.1986, S. 1, «Qualitative Verbesserung der Verkehrsver hältnisse». 124 Insbesondere im Abwasser- und Abfallentsorgungsbereich. Siehe hierzu: «Ein wich tiger Beitrag zu einer gesunden Umwelt», in: L.Volksblatt vom 7.2.1986, S. 3; «Abfallfrage eng mit den Forderungen des Umweltschutzes verbunden», in: L.Volks blatt vom 23.10.1985, S. 4. 116