Volltext: Aus den Archiven des Fürstentums Liechtenstein

— 399 — Ein stuckh im b o s c h, einwerth / an der closter Herren güeth.' Vier Mannmad wexlen, stossen / aüfwert an Teischen Graben. Ein stückhle in Q ü a d e r , an / der Herrschaft güetter. Ein stückh in S a x zü 3. seithen / an der Herrschaft güeth, viertens / an der früemes verkaüft güeth. ° p. 70 Ein stuckh genant v a i e 1 a an / eim fürhaübt, an das rebfeldt, / an ander fürhaübt an der Herr- / schaft güeth.:l Ein stuckh im rosfeldt, gen der / gassen, an der Herrschaft güeth.b Aber ein stückh im rosfeldt, stost / vornen an benanten ackher.b 
1 Zünst nach sag des erblehen brieffs / von lüdwigen Freyherren von Brandiss." / anno 1497. darinnen vorbehalten, / wann die Jnhaber bemelte güetter / verkauften wollen, sollen sye es Thüen / mit des lehenherren rath, wissen, / vndt willen, aüff das Schlos Vadücz/ zü antworthen, oder die güetter / Zünssfällig. Gelt . 10. Sch. Pfg. Gibt iezt Peter Balthasar sambt mithaften.d / AS. 1682: «Bisch»; vgl. 280. — g AS. 1682 führt die vorhergehenden 3 Stücke an; vgl. 281. p. 70 a Die AS. 1682 bringt diesen Passus nach Vorwegnähme von 6 anderen Stücken; «vaiola»; vgl. 281 in d. Bd. - b AS. 1682: «Rossfeldt»; vgl. 281. - c AS. 1682: «züe brandis». 
— d AS. 1701: «zinst anno 812 ferdinand/ Risch von Schan samt Con- 
/sorten». (Bemerk. Landvogt Schupplers). 1 Zu den Namen vgl. 281.
	        

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