Volltext: Aus den Archiven des Fürstentums Liechtenstein

— 356 — p. 27 Dar von gibt die Herrschaft einem / jeden Caplon zü St. F 1 o r i aüff / vnser Frawen Altar1 .1. füeder11 Vndt in den gemeinen Zehenden 1. fueder. Vndt dann zwey beth des Cossmans / Weingarten genant, zehnet sonderbahr. Ein weingartlen am Schloss - / weeg gelegen rings ümb frey / Marina2 genant, gibt in V2 füeder. Zu disem Weingarten ist ein / ieder, der in den dörffer Vadücz, / vndt Schan11 haüshablich sizet, der / Herrschaft ein füeder Müst zu-/ geben, vndt zü fiehren schuldig, / ertragt fueder. 120. Mehr sye von Vadücz vndt Schan / schuldig die stickhelc an orth, / vndt enden, da sye eines tags / wider heimkommen mögen, zü- / fiehren dann soll man jhnen ein / Mall zü essen geben.d p. 27 a Auf der linken Blatthälfte der beglaubigten AS. 1701 steht zu diesem Absatz die Bemerkung Schupplers: «dahin gehörte jenner Zeit nur / 1 Kaplan — einer davon, nämlich / der 2te war Schlosskaplan. / Also kommt aüch nur für den üntern / Hofkaplan 1 Fuder in den 800ten / Jahren und vorher schon, in Ab- / gab in der Rechnung». 
— b AS. 1682: «Schan vnnd Vadütz». 
— c Am Rand der AS. 1701 Bemerkung Schupplers: «Weinstecken». 
— d Weitere Bemerkung Schupplers am Rand: «NB das heist: die Distanz wo sie solche / haben sollen, soll eine Tagreise zürn hin- und her kommen nicht / überschreiten». 1 St. Flori vnser Frawen 
Altar, Altar auf der Evangelienseite der abgebrochenen St. Florinskapelle in Vaduz. Gestiftet von Graf Heinrich von Werdenberg-Sargans zu Vaduz (fl397) im Jahre 1395 März 6.; LUB. III, 359 ff.; in diesem Bd. 123 ff., 266 f. Anmerk. 3; Kdm. 157 ff. - 2 Marina, Marin, Vaduz I; vgl. JbL. 1911, 72.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.