Volltext: Aus den Archiven des Fürstentums Liechtenstein

- 330 — schon um 1510 in Triesen eine Gaststätte genannt worden war (vgl. 252 in diesem Bd.), die um 1617 wiederum im Urbar erscheint (p. 83). Ein Gasthof ist durch das Brandisische Urbar und durch das Sulzisch-Ho- henemsische Urbar für Balzers gesichert (252 in diesem Bd. und p. 83 in diesem Urbar). Vaduz hatte schon in Brandisischer Zeit zwei Gast- häuser (vgl. 257). — Das Reichsurbar von 850 erwähnt für das Gebiet von Balzers drei Mühlen (LUB. 1/1, 42f.); um 1600 lief noch eine Mühle mit «stampf, plwel und brunnen» (p. 83), und der Müller zahlte, damit eine Konkurrenz am Bach «so ab der Staig gehet» nicht gebaut wurde. Triesen und Triesenberg nannten um 1500 ebenfalls eine Mühle ihr eigen (vgl. p. 81, 82). Ferner waren Sägereien hinter dem Kulm und in Triesen abgabepflichtig (p. 82). Für das Mühleholz bei Vaduz ist um 1600 eine neugebaute Wasserschmiede erwähnt; hier stand auch die grosse herrschaftliche Mühle (vgl. p. 26, 78), der vorher eine Pulver- mühle angeschlossen war. Im Valorsch frass ein Eisenbergwerk die Berghänge kahl. — Das im Urbar eingefügte Zollbuch gibt einen interes- santen Einblick in die damaligen wirtschaftlichen Verhältnisse. Wir sehen hier einen ziemlich differenzierten Waren- und Durchgangsver- kehr. Der Zöllner musste in Mussezeiten — wie es im Brand. Urbar hiess •— auf die Strasse gehen und die Güllenpfützen auslassen und Steine hineinwerfen (p. 251), sonst sass er in einem kleinen Holzhäus- lein, das später als Schulstube diente. Damals führte der Zöllner im gemütlicheren Gasthof Hirschen seine Zollgeschäfte durch: den Geiss- bock belegte er mit einem Pfennig Zoll und die Geiss mit einem Heller (p.21). Was die Höhe der verschiedenen Zinssummen, Früchtezehnte und Zolleinnahmen betrifft, so verweise ich auf die Angaben, welche auf Seite 8 f., 13, 17 (Zoll), 24 ff., 69 (Schupflehen), 84 (Erblehenszins), 87 (Grundzins), 96 (ablösbare Zinsbriefe und Gülten), 101 (Vogelrecht), 102 f. (Teilzehnte) genannt sind. Die genaue Untersuchung und Analyse dieser Zahlen wären eines eigenen Exkurses wert. Doch soll das nicht zusammen mit Quellenpublikationen geschehen. Um aber eine bessere Lesbarkeit der Zinssummen und Zehnterträgnisse zu ermöglichen, sei anschliessend eine kurze Tabelle der üblichen Geldwerte, der Hohl- masse und Gewichte beigefügt.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.