Volltext: Aus den Archiven des Fürstentums Liechtenstein

— 5 — EINLEITUNG Die drei ersten Bände des Liechtensteinischen Urkundenbuches kreisen in der urkundlichen Bestandesaufnahme das liechtensteinische Staatsgebiet ein: der erste Band enthält die Liechtenstein betreffenden Urkunden aus dem Bischöflichen Archiv in Chur und dem ehemaligen Kloster Pfäfers; der zweite Band — wie der erste von Staatsarchivar Iic. iur. Franz Perret, St. Gallen, verfasst — reicht Urkunden aus den Archiven St. Gallens dar; in einem dritten Band bearbeitete Dr. Bene- dikt Bilgeri, Bregenz, das Gebiet des Fürstentums betreffende Urkunden aus österreichischen Archiven. So kann die Bearbeitung des Kernge- bietes, dem die umfangreiche Urkundenedition gilt, nicht mehr weiter hinausgeschoben werden. Die Anwartschaft auf Publikation der in Liechtenstein liegenden Urkunden ist legitim. Das rein institutionelle Prinzip der Urkundenherausgabe, wie das im Editionsplan Franz Perrets in der Einleitung zum ersten Band (p. 5 ff.) vertreten wird, rechtfertigt und rückt zugleich die Inanspruchnahme eines eigenen Bandes für die in Liechtenstein liegenden Urkunden ins Problematische. Gerechtfertigt ist die Herausgabe eines eigenen, liech- tensteinischen Urkundenbandes dadurch, dass die im Staatsgebiet, dem das Gesamtunternehmen gewidmet ist, beheimateten Urkunden in einem separaten Band erscheinen und nicht etwa als Beilage zu viel- leicht bedeutenderen Beständen aus ausländischen Archiven. Der Ge- danke an Selbständigkeit, Autonomie und Souveränität bestimmt das Vorgehen. Doch ist mit dem rein institutionellen Grundsatz der Ur- kundenveröffentlichung der Quellenlage in Liechtenstein nicht beizu- kommen, ohne dass die Darstellung des Quellenmaterials in chrono- logischer Hinsicht zersplittert wird, und demzufolge die Übersicht ver- loren geht. Es gibt Archive in Liechtenstein, die lediglich nur eine Nummer im Urkundenband beisteuern. Und nur eine Urkunde allein kann nicht einen Neubeginn reklamieren. Es bleibt deshalb nur die Mischung der institutionellen Anlage mit der Regionalen in dem Sinn, dass die Urkunden aus den Archiven auf dem Gebiet des Fürstentums Liechtenstein in chronologischer Folge zur Darstellung kommen, als entstammen sie einem Archiv. Damit ist das Ziel der Arbeit um- schrieben.
	        

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