Volltext: Aus den Archiven des Fürstentums Liechtenstein

— 220 — ben; auch nehmen sie sich unserer Kirchen ohne unsere Einwilligung an und gebieten und drohen unseren Pfarren an der Etsch, damit diese unsere geistlichen Gebote nicht halten; das steht denen von Mätsch nicht zu. Jtem haben sie jetzt seit zehn Jahren alljährlich auch unsere geist- lichen Kollekten, die unserer Geistlichkeit und unserer Kirchen in der Grafschaft Tirol, weggenommen. Diese Kollekten gehören keinem Laien; wofür wir auch die Kollekte aufgenommen haben: uns gehört sie rechtens zu. Jtem haben sich die von Mätsch1 widerrechtlich mit Gewalt angemasst, über das Frauenkloster in Münster2 Vogt zu sein, das da mit Hilfe unserer bischöflichen Vorgänger von Chur gestiftet und ihnen gewidmet ist mit Leuten, Gütern, Abgaben und Zinsen, was die Bischöfe von Chur daran gegeben haben. Und die von Mätsch1 haben das getan entgegen dem Sinn und Laut unsrer Freiheitsbriefe; dazu haben sie etliche neue Auflagen und Zölle verlegt, entgegen Recht und Billigkeit, weil das Koster im Gebiet und unter der Gerichtsbarkeit unseres Gotteshauses gelegen ist. Diese oben genannten Schäden und Beschwernisse sind unserem Stift und unseren armen Leüten widerfahren entgegen unserem Zeugnis und wider königliche und kaiserliche Freiheitsbriefe, deren wir dieser ungerechten Beschwernisse wegen seitens derer von Mätsch1 gegen- über unseren armen Gotteshausleuten besitzen. Die von Mätsch1 schädigten unsere Vorfahren, das Stift und die Gotteshausleute durch die genannten Steuern, Fütterungen und Schätzungen mehr denn als um 120000 Gulden. Dafür verlangen wir Entschädigung. . Das sind die Zeugnisse und Briefe, welche unser Stift von Chur von Königen, Kaisern und andern besitzt: Des ersten haben wir von König Otto einen Brief, der dahin lautet, dass kein Herzog, Graf, Richter und keine andere weltliche Ge- walt, Macht noch Zwang haben soll über des Gotteshauses Leute und Güter. Der Brief ist gegeben im 988. Jahr seit der Menschwerdung des Herrn, am 20. Oktober, in der ersten Indiktion, im fünften Jahr unter der Regierung Otto III.; geschrieben in Konstanz.3 Jtem ein zweiter Brief von König Heinrich, der im selben Sinn lautet, ist gegeben am 28. Mai, in der dritten Indiktion, im 1006.
	        

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