Volltext: Aus den Archiven des Fürstentums Liechtenstein

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1401 (?) Bischof Hartmann von Chur"1 überlässt Wolfhart2 von Brandis und Ulrich T üring von Brandis'3 Vaduz für 3000 fl. pfandweise.^ Regest: Krüger, n. 632. Literatur : Kaiser, 196; KB. 230 f. Zur Sache: Das Regest und die Literatur stützen sich auf folgende Text stelle bei Peter Kaiser (Geschichte d. Fürstenthums Liechtenstein, Chur 1847, 196): «Jm Jahr 1401, 1404 und 1409 streckten 
ihm (Hartmann) seine Stiefbrüder Wolfhard und Ulrich von Brandis neue Summen vor, wofür er sie abermal, mit Einwilligung seiner Vettern, der Grafen von Werdenberg- Sargans, auf die Grafschaft Vaduz anwies und versetzte ihnen auch seine Besitzungen am Eschnerberg, Weingärten, Zoll, Leute, Steuern und andere Güter und wiederholte diese Versetzung 
1409». Schliesslich sagt Ladurner J. (Zeitschr. d. Ferdinandeums II. Abtheilung, III. Folge, Heft 17, 54 Anmerk.), dass Bischof Hartmann seinen Stiefbrüdern Vaduz «im J. 1401 für 3000 fl., i. J. 1404 für 5000 fl. pfandweise überliess, und endlich i. J. 1409 dieselbe für 12000 fl. förmlich 
verkaufte». Ladurner bezieht sich dabei ganz unzutreffend auf Kaisers Geschichte p. 194, 195. Auf dieser schwachen Grundlage ruht auch das Regest bei Krüger, n. 632. "Wir kennen heute keinen urkundlichen Hinweis darauf, dass 1401 Bischof Hartmann von Chur, Graf von "Werdenberg-Vaduz neue Pfandsummen aufgenomemn hat. Bei der gegenwärtigen Quellenlage können wir nur feststellen, dass im Jahre 1401 Graf «Heinrich von Montfort» Bischof Hartmann Bürge war gegen Ulrich von Brandis (vermutlich wegen des jährlichen Zinses, s. die nachfolgende "Nummer in diesem Band), dem Leute und Güter zwischen Schaanwald und der St. Luziensteig versetzt waren. Da- raus aber folgt noch nicht, dass Hartmann gerade 1401 neue Geldsummen von seinen Stiefbrüdern aufgenommen hätte, so wenig aus der Sicherstellung von 1399 April 22. (LUB. 112, 260 ff.) eine neue Geldaufnahme in diesem Jahr resultiert. Kaiser hat diese Angelegenheit in seiner Geschichte sehr summarisch behandelt. Ladurner hat die Zahlen hinzugefügt. Krüger übernahm alles (n. 632). Das Regest kann nur mit Vorbehalt und bei Würdigung der Quellenlage wiedergegeben werden. Sein historischer Wahrheitsgehalt ist nicht überprüf- und beweisbar. 1 Graf Hartmann IV. von Werdenberg-Sargans zu Vaduz (1345/50), Bischof von Chur.
	        

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