Volltext: Aus den Archiven zu St. Gallen

— 251 — 81. 1398 Januar 21. Graf Rudolf von Sulz1 der ältere und Johannes 7 ruchsess zu II aldhurg ~ erklären, Graf Heinrich3 von Montjort-Tettnang4 einerseits und märrk ' von Schellemberg von Wasserburg15 an sin vnd her Egloff1 von schellemhers sins bruders 
statt anderseits hätten auf den 3. März ein Schiedsgericht mit dem von Sulz als Obmann angeordnet, das ihre Fehde um II itsserhitrgs Kirchensatz, Leute, Güter und Zubehörden, sowie um eine verbriefte Schuld beilegen soll. Der Fall sei nur vor den Lehensherrn ueiterziehbar. Acht. Bann. Raub, Brand und Totsclilag sollten stille liegen und nicht zum Rechten her- angezogen werden. Gefangene Parteiglieder soll man gegen Bürgschaft auf Termin gewähren lassen. Abschrift (B') im Stiftsarchiv St. Gallen N. 3. Q. 17. fol. 21 ff. Inseriert in Original-Spruchbrief vom 13. April 1461; vgl. hiezu oben zu 1364 Feb. 13. Weitere Abschrift (B-) im Reichsarchiv München, Copialbuch der Herr- schaft Wasserburg, S. 25 f. (15. Jht.) Weitere Abschrift (C ') Stiftsarchiv St. Gallen, Aklenarchiv, Rubrik CLIY, Gewölbe D, Kasten VIII, Zelle 35, S. 5 — 6. C ' ist B • entnommen und B ' fast gleichzeitig. Druck: Stiftsarchiv St. Gallen, Klosterdruck (1789) Bd. A. Uli. .1, S. 59 — 60 aus B ' (C'a). — Der gleiche Druck findet sich ebd. in Bd. A. 63 B. RER. PAROGH. / TOM. I. / OFF. MAT. PAROCH. / EXT. TERRIT., S. 983 f. (C'b). — Ferner ebd. Bd. A. 85 B, Pfarr- / und / Zehend-Acta / Wasserburz. fol. 48 f. (C*c). — Büchel, Jahrbuch des Histor. Vereins für das Fürstentum Liechtenstein 1 (1901) S. 243 ff.: Regesten zur Geschichte der Herren von Schellenberg, Nr. 244 aus C -a. Regest: Stärkte, Urkundenbuch der Abtei St. Gallen VI (1950) Nr. 6498, 19 aus B >. Erwähnt bei Wartmann, Urkundenbuch der Abtei St. Gallen IV, S. 1120. Zur Sache: Die Brüder Markwart IV. und Eglolf V., die Söhne Markwarts III., gerieten wegen Wasserburg in Krieg. Diese Herrschaft, ein Lehen des Klosters St. Gallen kam früher an die. von Montfort. Graf Heinrich meinte nun Wasserburg sei sein Eigentum; aber die von Schellenberg beanspruchten auf Grund der Verkaufsurkunde das Rückkaufsrecht. Davon wollte der von Montfort jedoch nichts wissen. So entstanden Krieg, Raub, Brand und Totschlag.
	        

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