Volltext: Aus den Archiven zu St. Gallen

- 250 — Vahr. Cor/, dipl. IV. Ar. 216, 3) die Bestätigung der Schenkung von 500 Mark und der Verpfändung dir Reichssteuer zu Lindau: s. oben 1 ! 1. S. 296 und Mohr. Cod. dipl. IV. 215. t) dip Befreiung der Bürger von Chur von fremder Gerichtsbarkeit: Vidimus im Stadtarchiv Chur ~ Mohr IV. Nr. 214. — Vnsore ( rkunde stellt die königliche Bestätigung dessen dar. wn* am 3. Mai 1342 von der Grafschaft Sargans als eigene Grafschaft Vaduz ausgeschieden wurde (s. oben ! 1. Ar. 101). — Da die Grafen Hartmann und Heinrich Vaduz kurz darauf an ihie Stiefbrüder Wolfhart und Virich Thüring von Brandis verpfändeten, 6c- zweckt unsere Urkunde, die darin genannten Besitzungen dem Mannesstamme derer von Werdenberg-Sargans, also nach Hartmanns und Heinrichs kinder- losem Tode der Sarcanser-Linie zu erhalten. n Wentzlaw Mohr. Cod. dipl. IV. 214, 215. in unserer Urkunde sind einige Wort formen zwar auf das orthographische Konto des Abschreibers zu buchen, doch ist die Sprache eine andere, vielfach neuere als die un- serer (regenden. b wohl verderbt: liehen an dreht igen Mohr A;r. 215. devoti nostri dilenti Mohr 216. r statt rechtem. d egenant mit Kürzungsschnörkel am Schluss. e hivnach durchstrichen: ij. / statt vngemindert. g Beginn von S. 624; die steht zwei Mal. h das übergesetzte o ist entweder verblasst, oder war nie vorhanden, i statt Jaren wie unten und bei Mohr IV, Nr. 214 und 215. k statt hehemischen wie bei Mohr IV. Nr. 214 und 215. 1 Wcnzeslaus, böhmischer König seit dein 15. Juni 1363, römischer seit dem 6. Juli 1376. 2 hier merkwürdigerweise nach der Herkunft des Hauses benannt, gemeint ist natürlich Graf Heinrich von Werdenberg-Sargans zu Vaduz. Er wird hier zum letzten Mal als lebend erwähnt. 3 Die Urkunde vom 3. Mai 1342 nennt Vadutz dü burch vnd waz dar zuo gehöret, Bluomengge dü burch vnd Nützederz vnd waz dar zuo gehöret, swaz ennend Ryns ist, ez si aygen oder lehen, Vadutz halb vnd im Walgöw. Dazu kommt fetzt noch der Eschner-Berg.
	        

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