Volltext: Aus den Archiven zu St. Gallen

— 201 - Bürger zu Feldkirch, da ihr Ehemann zur Zeit ausser Landes weilte. Sie eröffneten mit ihren Vögten und Anwälten vor mir und der öffentlichen Gerichtsgewalt in Sachen der Erbschaft, die sie Beide vom obgenannten Kuno Volrer selig angetreten hatten, dass sie mit dem Rate ihrer Verwandten und anderer ehrbarer Leute fol- gende gütliche und freundschaftliche Uebereinkunft getroffen hät- ten: Margareth Vaistli und ihre Erben sollen fürderhin zu rechtem Eigentum alles Gut erhalten, es 6ei liegendes oder fahrendes, eigenes oder lehensmässiges, pfandschaftliches oder anderes, benanntes oder unibenanntes, 'besuchtes oder unbesuchtes, das der eben genannte Kuno Volrer selig diesseits des Bodensees in Churwalchen5, hinter- lassen hat. Insbesondere, was er in Churwalchen hatte, soll alles zu rechtem Eigentum der eben genannten Margaretha Vaistli und ihren Erben folgen, und zwar ohne alle Widerrede und ohne jede Gefährdung. Ausgenommen sind 54 Pfund Pfennige, die ihnen mein gnädiger Herr der edle Graf Heinrich von Werdenberg-Sar- ganz (zu Vaduz)6 schuldig war, und 42 Pfund Pfennige, die ihnen Hensli von Unterwegen nach Aussage ihres Briefes schuldete. Die- ser Betrag soll gänzlich, ohne jede Verminderung, ohne alle Wider- rede und ohne jede Gefährdung der obgenannten Agnes Volrer und ihren Erben zufallen. Was ihr oder ihren Erben von der Geld- schuld meines Herrn des Grafen Heinrich abginge, sollen ihr die oben genannte Margareth Vaistli und deren Erben ohne allen ihren Schaden auslösen. Die ehegenannte Margareth Vaistli und ihre Erben sollen auch die Geldschuld zahlen,' die der ehegenannte Kuno Volrer selig diesseits des iBodensees in Ghurwalchen zu zahlen unterlassen hat, und zwar ohne Schaden der ehegenannten Agnes Volrer und ihrer Erben. Wenn Beiden ferner jenes Geld, da« Kuno Volrer selig zum (vorläufigen) Behalte« in Churwalchen oder Schwa- ben ausgegeben bat, bar zurückbezahlt würde, so sollen davon Mar- gareth Vaistli einen Drittel, Agnes Volrer aber zwei Drittel erhalten, und zwar ohne jede Gefährdung. Agnes Volrer und ihre Erben
	        

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