Volltext: Aus den Archiven zu St. Gallen

— 3 — Einleitung. Das liechtensteinische Urkundenbuch ist auf zwei Teile geplant. Der I. Teil wird die Urkunden von den Anfängen bis zum Tode des C hurer Bischofs Hartmann von Werdenberg-Sar- gans, 1416, enthalten, der II. Teil die späteren Urkunden. Schon P. Kaiser, Geschichte des Fürstentums Liechtenstein nebst Schilde- rungen aus Ghur-Rätien's Vorzeit, 1847, S. 210 und J. iB. Büchel, Peter Kaisers Geschichte des Fürtentums Liechtenstein, 1923, S. 268 haben diesen Zeitpunkt als Beginn eines neuen Abschnittes der Liechtensteinischen Geschichte markiert. Dort endet die Herrschaft der Grafen von Werdenberg, welche von den Montfortern, den Pfalz- grafen vonTiibingen und den Grafen von Bregenz her -das Erbe der Grafschaft Unterrätien weiterführten. Dort beginnt die Weiterfüh- rung dieses Erbes durch die Freiherren von Brandis, denen dann die von Sulz, die von Hohenems und die von Liechtenstein folgen, werden. Durch alle Geschiohtsabschnitte hindurch zieht sich aber eine einzige grosse Linie: Das Fürstentum Liechtenstein ist der letzte Rest der alten rätischen Grafschaften, die ihrerseits aus der römischen provin- cia Raetia hervorgegangen sind. Der durchlauchte Fürst von Liechten- stein ist der Nachfolger des inluster praeses Raetiae primae.— Aber nicht nur sachlich-inhaltlich, sondern auch methodisch-formell ist es begründet, dass wir 1416 einen Einschnitt machen. Das 15. Jahrhundert ist nämlich die Zeit, in welcher der Urkundenstoff allmählich bis ans neuzeitliche Ausmass hinanzuwachsen beginnt. Es muss dort also eine etwas kürzer gefasste Behandlung des Stoffes einsetzen. Auoh wird einerseits die Rechtschreibung der Urkunden immer schwulstiger, deren Sprache aber anderseits immer moderner, so dass sich einenteils eine gewisse Normalisierung der Texte auf- drängt, die Uebersetzungen aber andernteils bei dieser Normali- sierung allmählich überflüssig werden, was zur kürzeren Stoff- behandlung gerade wesentlich beitragen wird. Vom I. Teil ist bis jetzt der 1. Band erschienen und zwar als Anhang zum Jahrbuch des Historischen Vereins für 'das Fürstentum Liechtenstein 1942 — 1947. Er enthält die Urkunden der grösseren Stifte des alten Bistums C h u r, nämlich: 1. des bischöflichen Archi-
	        

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