Volltext: Aus den Archiven zu St. Gallen

— 149 - Stain1'1 das noch vngetailt ist etc Dirr ding zü vrkünd hän Jch ebe- neinptü fröw eis von Richen st ain / disen brief geben vnd gebetten Besigeln mit mins egenamten vogtes / Burkarts von Richenstain Aignein jnsigel won jch selb nit jnsigels / hän. Dasselb min jnsigel jch vorbenempter Burkart von Riehenstain / jr vogt, durch jr bett willen vnd ouch ze' vrkünd dirr ding gehenkt / hän an disen brief, der geben ist ze Werdenberg an dem donrstag / vor mitten Brächot. do man zalt von Cots gebürt drüzehen-/hundert Jär darnach jn dem ainen vnd fünfftzigosten Jär Übersetzung. Ich Frau Elsa von Richenstein verkünde öffentlich mit diesem Briefe, dass ich mit Hand und gutem Willen Burkharts von Richenstein, meines rechten Vogtes, der mir für diese Sache zu Wer- denberg vom Gerichte nach Urteil und Recht beigegeben ward, mit meinen lieben Verwandten Ulrich und Albreöht von Richenstein aus guten Stücken eine Uebereinkunft getroffen 'habe um alles Gut, Leute und Sachen, die wir bisher miteinander besessen hatten. Es sind denen von Richenstein und ihren Erben zu Teil geworden und zugefallen die nachbenannten Leute und Güter mit Leib und Gut und mit allen Rechten, Nutzungen und Gewohnheiten, die dazu ge- hören: das Gut in Sennwald und was dazu gehört; ferner die naoh- benannten Leute und Güter: Hans Rütiner und seine zwei Kinder, Wälti und Hans am Bühl, das Weib Küni Gerbers und zwei ihrer Kinder, Jutzi am Bühl, Wälti Jutzinen Sohn am Bühl, zwei Brunner, Gisela am Bühl und ihre Tochter, Engel Gesen Tochter, die Knup- pin und drei ihrer Kinder, Aella, Rütiner und eines ihrer Kinder, der Gasserin Kinder eines, Adeline und ihr Sohn, Bürklis Weib von der Kirche und drei ihrer Kinder, Peters Weib von Vilters, Ruedi der Walchin Sohn und seine Kinder, Küni, sein Bruder und vier Kinder ihres Bruders Haini. Ich habe auf die ehegenannten Leute und Güter gänzlich verzichtet zu Gunsten der vorgenannten Gebrüder Ulrich und Albrecht von Richenstein und ihrer Erben, 1 0 *
	        

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