Volltext: Aus den Archiven zu St. Gallen

— 123 — der und Vogt Graf Hug und unsere Erben sollen dem vorgenannten Herrn Rudolf von Rorschach und seinen Erben für die vorgenannten Güter nach Recht Gewähr bieten, wenn sie es an geistlichem oder weltlichem Gerichte etwa bedürften; und wir, und bei Grossjährigkeit auch meine Kinder, sollen ihnen die Güter auch ausfertigen. Wir haben darum dem vorgenannten Herrn Rudolf und seinen Erben zur Sicherheit und Gewissheit der hievor geschriebenen Gewährschaft und Fertigung als Bürgen eingesetzt die ehrbaren Ritter Herrn Gotzwin von Wenzingen und Herrn Konrad von Richenstein, Sigelin von Richenstein6, Gerung von Notigenstain, Heinrich von Rankweil und Uolin Walthers. Käme es zu Streit und bedürften der vorgenannte Herr Rudolf oder seine Erben der genannten Gewähr oder Fertigungen, so sollen wir solche Gewähr leisten und fertigen, wie es oben geschrie- ben steht. Täten wir das nicht, so sollen er oder, wenn er nicht mehr wäre seine Erben die vorgenannten Bürgen mahnen, und wir sollen sie ihm zu Feldkirch in der Stadt in eines öffentlichen Wirtes Haus zur Verfügung stellen, wie es Sitte und Gewohnheit ist, und zwar so lange die vorgenannten Güter nicht gefertiget sind wie oben geschrieben steht. Wenn einer der vorgenannten Bürgen aus irgend einem Grunde wegfiele, so sollen wir binnen eines Monates einen anderen Bürgen an dessen Stelle einsetzen. Täten wir das nicht, so sollen der vor- genannte Herr Rudolf oder seine Erben alle oben geschriebenen Bür- gen mahnen, und diese sollen für den abgegangenen Bürgen einstehen, so lange der Neue nicht eingesetzt ist. Zeugen dieser Dinge sind die ehrbaren Ritter Herr Ulrich von Ems', Herr Ulrich von Neidegg8, Herr Ulrich von Montfort3, Herr Johann von Bödmen10, Herr Hein- rich von Schellenberg, Herr Rudolf von Bludenz11 und andere ehrbare Leute genug. Wir vorgenannte Sophie, Graf Rudolf und Graf Hug haben auch gelobt, allen vorgenannten Bürgen jeden Schaden, den sie aus der oben geschriebenen Bürgschaft erleiden würden, zu ersetzen. Und dass dies alles aufrecht und ohne Widerrede bestehen bleibe, gebe ich vorgenannte Sophie mein Siegel zu diesem Briefe und
	        

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