Volltext: LUB, 1. Teil, 1. Band (830-1416), Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers [!] in St. Gallen

- 91 — licitum sit in hiis possessionibus aliquas collectas. siue / precariarum. instituere. exactiones. preterea quecumque bona, ministeriales no- stri domui et ecclesie / contulerint memorate. ratum habere uolumus et firmum. auetoritate presentium ipsis bona eadem / confirman- tes. ... Uebersetzung . . . nach hergebrachter Freiheit und Gewohnheit seien auch fortab alle Besitzungen dieser Kirche von jedem Vogtrecht frei und ledig. Es sei auch Niemand erlaubt auf diesen Besitzungen irgendwelche Kollekten oder Einzüge von Prekarien einzurichten. Ferner wollen wir, was für Güter unsere Dienstleute auch immer dem erwähnten Haus und der erwähnten Kirche Ubertragen wür- den, für ratifiziert und rechtskräftig halten, indem wir durch dieses Schreiben ihnen (nämlich St. Luzi) diese Güter bestätigen . . . Original im Bischöflichen Archiv Chur. Perg. 19,2/19,4 X 18,5/19 cm. Keine Vorlinierung sichtbar. Oben und links nicht markierter Rand. Unten Bug. Darin zwei kleine viereckige Löcher, worin an rot-gelber nicht gedrehter Seiden- schnur das runde königliche Wachssiegel hängt. Durchmesser ca. 8 cm. Es stellt den auf dem Thron sitzenden König mit ausgebreiteten Armen dar. Auf seinem Haupt trägt er die Krone, in seiner Rechten das Szepter, in seiner Linken den Reichsapfel mit Kreuz. Das Siegel ist am Rand beschädigt. Von der Umschrift ist noch zu lesen: «(Henricus dei) GRA(tia) ROMANORVM REX STV (s)». — Keine alten Dorsualnotizen. Signaturen «B» und «No. 2». Neu- zeitliches Regest: «Henricus Romanorum Imperator / Monasterium S. Lucii cum omnibus suis possessionibus ab / omni jure advocatiae immune / declarat Anno 1227». Druck: Mohr, Cod. dipl. I. (1848) No. 197. Regest. Helbok, Regesten von Vorarlberg und Liechtenstein (1920 — 25) No. 370. Literatur. Büchel, Geschichte von Bendern, Jahrbuch des Histor. Vereins von Liech- tenstein 23 (1923), S. 11. J. G. Mayer, St. Luzi bei Chur (1876), S. 49. Eichhorn, Episcopatus Curiensis p. 319. 1 Nach einer Notiz im Eschner Pfarrarchiv sollen die Herren von Schellen- berg trotzdem Vögte der Kirche von Bendern gewesen sein. Vgl. Helbok und Büchel an den zitierten Orten.
	        

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