Volltext: LUB, 1. Teil, 1. Band (830-1416), Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers [!] in St. Gallen

Uebersetzung. Ich Margaretha Mörlin, Johann Stöckli's seligen weiland Am- mann« zu Feldkirch eheliche Witwe, Bürgerin von Feldkirch, be- kenne und verkünde Jedermann mit diesem offenen Briefe, dass ich gesunden Leibes und Mutes, mit guter, williger Vorbetrachtung, zu den Zeiten und Tagen, da ich es zu Recht für mich und alle meine Erben wohl zu tun vermochte, mit des frommen, wohlbescheide- nen Mannes Lützen Griesingers des Ammanns und Stadtammanns zu Feldkirch Hand, nach Rat und mit gutem Willen und mit Gunst meines lieben Oheims und rechten erkorenen Vogtes Hans Rainolt, Bürger zu Feldkirch, den ehrwürdigen Herren Propst Ulrich, dem gemeinsamen Konvent des Gotteshauses St. Luzi ob dem Münster und der Stadt Chur, allen ihren Nachkommen und ihrem Gottes- hause, recht und redlich verkauft und zu kaufen gegeben habe eines stäten, ungefährlichen Kaufes, und für rechtes, lediges, unverküm- mertes Eigengut, meinen eigenen freien Hof und alle Stücke und Güter, die nach Recht und Gewohnheit dazu gehören, seien dies Aecker, Wiesen, Haus, Hofstatt, Hofräume, Weingärten, Baum- gärten, Rieder, Gehölze, Felder, Wunn oder Weide. Der Hof ist am Eschnerberg im Eschner Kirchspiel gelegen, von Jedermann gänzlich ledig, los und unbelastet und heisst «am Kapf». Heini Kapfer hat ihn heutzutage inne und bebaut ihn. Dazu kommen meine drei freien Mannmad Heuwiese, die zu B a n gs, an der Sprüss und im Bendrer Kirchspiel gelegen und von Jedermann gänzlich ledig, los und unbelastet sind und auch zum Hofe gehören, und die Jos Knod von' mir bisher gegen Zins innegehabt hat. Meinen vor- bedachten freien eigenen Hof samt allen Stücken und Gütern, die dazugehören und nach Recht und Gewohnheit dazu gehören sollen, und auch meine genannten drei Mannmad Heuland samt Grund und Grat, mit Gängen, Stegen und Wegen, mit Zimmerwerk und Ge- mäuer, mit Reben, Holz und Feld, mit Bäumen, Rasen und Gezweig, mit Aeckern und Wiesland, mit Wunn und Weid, mit Wasser und Wasserleitungen, mit Bebautem und Unbebautem, kurz mit allen Rechten, Nutzungen, Früchten, Gewohnheiten, Rechtstiteln und be-^ nannten und unbenannten Zubehörden, habe ich, so wie ich sie bis- her zu Eigentum innegehabt und genutzt habe, dem obgenannten Propst Ulrich, dem gemeinsamen Konvent des Gotteshauses St. Luzi,
	        

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