Volltext: LUB, 1. Teil, 1. Band (830-1416), Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers [!] in St. Gallen

— 439 — durch sein Gesinde bewohnen werde. Ueber alldas im Gesamten und im Besondern bat der besagte Herr Abt mich den unten geschriebe- nen Notaren, in der besten gangbaren Art und Form und nach dem Rate von rechtserfahrenen Männern ein oder mehrere öffentliche Rechtsinstrumente auszustellen. Geschehen im Jahre, im Monat, am Tage, zur Stunde, in der Indiktion, am Orte wie oben erwähnt, vor den ehrbaren und umsichtigen Herren Ulrich Haiden, Schola- sticus, Gunthelm Schorand, Meister Elias Knoerr, alle Domherren der Kirche zu Chur, Johannes Sulzberg, Priester, Balthasar Ger- ste r, Johannes Frech, diese zwei Scholaren der Diözese Chur, Ritter Christoph von Hertnegg und Ulrich Kriessz, Bürger von Chur, alle- samt.zu allem und jedem Obgeschriebenen herbeigerufene Zeugen. Und ich Konrad Tritabas, Kleriker der Kurie zuChur. geschworener Notar aus kaiser- licher Autorität, war zugegen bei der oher- wähnten Vorlage, Bitte und Abtretung des genannten Hauses samt Hofstatt, sowie bei der Einführung in den natürlichen und kör- perlichen Besitz, nämlich bei der Besitzein- fiihrung, Besitzergreifung, Inempfangnahme, feierlichen Einsetzung, Ueberweisung der Schlüssel, Gesindeaufnahme, Treuverspre- chung, Geldübergabe, Mahlzeit und bei allem und jedem Vorvermerkten, während es so geschah, wie vorausgeschickt wurde und zwar mit den vorerwähnten Zeugen sowie zur ob- geschriebenen Zeit. Da ich sah und hörte, dass es wirklich so geschehen ist, habe ich es, da ich durch andere Geschäfte verhindert war, auf meine Bitte durch einen Anderen in diese öffentliche Form bringen lassen und auf Verlangen hin zum Zeugnis der vorer- wähnten Dinge mit meinem gewohnten Zei- chen unterfertigt. Original im Archiv des Klosters Pfävers im Stiftsarchiv St. Gallen. Perg. 56,2 X 25,1 cm. Initiale. 22 Zeilen Text in gotischer Kursive und 4 Zeilen Notariatsvermerk in anderer gotischer Kursive, alles in brauner Tinte. Vor- linierung nicht ersichtlich. Umränderung oben und seitlich, so viel sich
	        

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