Volltext: LUB, 1. Teil, 1. Band (830-1416), Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers [!] in St. Gallen

— 46 — seruitium dederit: Quatenus Deus / omnipotens ipsi in exitu' vitae per merita / B. B. fratrum in Monasterio Fabariensi quiescentuim pacem / et aeternam consolationem inpetrare digne- tur. acta sub / testibus Brotonis, Goswini et Egbert i militibus. in nomine Domini Jesu amen A° 1021. Borbon. Colm.2 subscripsit. Widmers Transsumpt von 1656 (Cod. Fabar. 17), angeblich aus der Sammlung des öffentlichen Notars Alfons Fürer v. 1498. Vidimiert von Dominicus Gratia von Poschiavo, Notar aus apostolischer und kaiserlicher Voll macht. Im Register heisst es hiezu: «Menga Vaduza umlta praedia Monasterio donat.» Frage nach der Echtheit. Wäre dies nicht eine Fälschung, so wäre es die älteste Pfäverser Privatlirkunde. Formell ist das Stück anno 1021 nicht möglich, denn so gar keine Ahnung hätte man damals vom rätischen Urkundentypus nicht haben können. Auch sachlich ist das Stück aber unmöglich, denn «Menga Vaduza» ist von «Maeniga Vadutzza» einer Urkunde im Pfäverser Archiv vom 4. September 1399 (Wegelin,. Regest. 347) kopiert. Der Fälscher hat es nicht einmal verstanden, • die ältere Form Maeniga, aus Dominica, zu erhalten. Die Zusammenstellung Vaduza = Vaduz ist überhaupt fadenscheinig. «Ualfam dulcem» ist ein-Humanismus für Vaduz. Nach der modernen Forschung ist die Ableitung von Vaduz bekanntlich eine ganz andere und ist somit fürs Jahr 1021 ausgeschlossen. «Hubas», also nicht einmal «huobas» statt «colonias», wie es sonst in unseren Urkunden heisst, ist ein weiterer Lapsus. Auch die Namen der Zeugen und des Schreibers sind für den Beginn des 11. Jahrhunderts nicht geläufig und scheinen späteren Dokumenten entnommen zu sein. Der Fälscher hat es nicht unterlassen, trotzdem er soviele Fehler beging, ältere Urkunden zu Rate zu ziehen, wie die Subscription «Borbon. Colm. subscripsit» verrät. Er verstand aber nicht einmal mehr das offenbar gekürzt geschrieben gewesene Wort «cancellarius» und schrieb in der Verlegenheit «Colm». Das Stück ist nirgends publiziert und behandelt, weshalb wir die Sache hier ein- mal bereinigen wollten. Um nicht Irrtümer zu verbreiten, verzichten wir hier aber auf eine Uebersetzung. 1 Nach «exitu» ist das Wort «mortis» gestrichen. 2 Statt «cancellariuB».
	        

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