Volltext: LUB, 1. Teil, 1. Band (830-1416), Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers [!] in St. Gallen

— 407 — sie einen Baumgarten bei der Kirche St. Salvator. Er grenzt einer- seits an den Baumgarten des Ulrich Butzermann, anderseits an das Bett des Mühlebachs, dritterseits an die öffentliche Strasse, auf der man zum genannten Bache gelangt, und auf der 4. Seite an den Weingarten des ehrwürdigen Meisters Elias Knoerr, Chorherr der Kirche zu Chur. Ferner schenkt sie einen Acker, beziehungsweise eine unbepflanzte Wiese, ausserhalb des unteren Tores der Stadt Chur. Er stösst auf zwei Seiten an die Güter des Klosters St. Luzi, auf der 3. Seite an den Hain, der Spoezsas heisst, und auf der 4. Seite an die öffentliche Strasse, die Via de Agrestas genannt wird und durch die man zum genannten Haine Spoezsas hinaufsteigt. Alldas schenkt Maeniga als bisherige unangefochtene Besitzerin mit allen Zubehörden, mit sämtlichen Rechten und mit allem beweg- lichen und unbeweglichen Gut, auf Ableben hin und so weit es bei ihrem Ableben noch übrig bleibt und vorgefunden werden kann, dem Kloster Pfävers, Benediktinerordens und Churer Bistums. Aus eigenem Antrieb, frei, schlechthin unter dem Titel einer ewigen Schenkung, Vergabung, Darbietung und Uebereignung, aus vollem Recht, im Anblick des Gerichtes, zur Vergebung ihrer Sünden, als fromme Stiftung und lediglich wegen Gott, bietet, überträgt, schenkt und vergabt die vorerwähnte Maeniga durch unsere Hand, mit unserer Autorität und auf unwiderrufliche Weise alle oberwähnten Dinge und Güter samt allen ihren Rechten, Zubehörden und Ge- wohnheiten, wie sie sie besessen hatte, dem oberwähnten Kloster Pfävers. Dieses war beim Kaufe vertreten durch den ehrbaren Herrn Gunthalm Schorand, Domherr der Kirche zu Chur. Ihm, der die oberwähnte Uebertragung, Vergabung, Schenkung und Ueber- eingnung besagter Dinge und Güter in hinreichendem Auftrage und im Namen des genannten Klosters Pfävers von uns eigenhändig ge- mäss geschuldeter und feierlicher Rechtsform entgegen- und in Empfang nahm, übergab, gab und vergabte sie alles als ewige Schen- kung unter Lebenden zu Eigentumsrecht und zu ewigem Besitze. Die besagte Maeniga setzte mit ihrem Vogte und durch unsere Ver- mittlung das besagte Kloster Pfävers nach ihrem damaligen besten Können in der Tat und zu Recht in den natürlichen und zivilen Besitz aller oberwähnter Dinge und Immobiliargüter ein. Die be- sagte Maeniga trat für sich und ihre Erben sowohl den Besitz wie auch das nützliche und unmittelbare Herrschaf tsrecht der vorer-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.