Volltext: LUB, 1. Teil, 1. Band (830-1416), Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers [!] in St. Gallen

— 364 — Nachkommen und unserer Gemahlin Katharina, Gräfin von Sargans, geborene von Werdenberg, sowie aller armen Seelen errichtet haben. Jeder Kaplan dieses Altares hat die Gottesdienste für die Ver- storbenen und für Andere, wie es die Zeit erfordert, eifrig, wie er eben kann, zu halten, und besonders an jedem Quatember- Donnerstag unserer Voreltern, Vorfahren und Nachkommen, und meiner Gemahlin Jahres-Gedächtnis zu halten und mit Viipl feierlich zu begehen. ' Dazu dotieren wir durch den Wortlaut des gegenwärtigen Schreibens und in aller Form und Weise Rech- tens, womit das Geschäft am besten Kraft erlangt, die Pfründe mit Gütern, Zehnten, Zinsen und allen am Ende dieses Schreibens spe- zifizierten Einkünften mit folgenden Bedingungen: Wir und alle unsere Nachkommen, Besitzer und Herren von Vaduz, und Nie- mand anders, haben das Recht, für den genannten Altar auf dessen Pfründe einen geeigneten Priester dem Dompropst von Chur oder dessen Nachfolger legitimerweise zu präsentieren, und der Dom- propst soll den von uns oder von unseren nachkommenden Herren zu Vaduz Präsentierten kanonisch installieren und investieren, wie er aus alter Uebung auch die andern Kapläne, die zu dieser Kapelle gehören zu investieren das volle Recht hat. Im Falle aber wir oder unsere Nachkommen, Herren von Vaduz, Einer innert Monatsfrist seit Beginn der Vakatur keine Präsentation vornähme, soll das Domkapitel für diesen Fall das Recht haben, dem Propst einen Priester zu präsentieren. Versäumt auch das Kapitel die Präsen- tation innert Monatsfrist, dann revolviert das Recht dazu wieder an die Herren von Vaduz, nämlich an uns, an unsere Erben oder an unsere Nachfolger. Wir wollen, dass diese Verschiebung und Rückkehr des Präsentationsrechts in Folge Nachlässigkeit von jetzt an und in alle Zukunft so gehandhabt werde. Wir wollen auch, dass jeder Kaplan, der von uns oder von unseren nachfolgenden Herren zu Vaduz zur vorgenannten Pfründe präsentiert oder darin einge- setzt und, wie vorausgeschickt ist, investiert ist, mit dem genannten Herrn Heinrich Vend, dem Kaplan des ersten Altars derselben Kapelle und mit allen seinen Nachfolgern in der besagten Kaplanei, die geistlichen Opfer und alles was von den Christgläubigen diesen Altären für die da zu feiernden Gottesdienste dargeboten wird oder fürderhin in irgend einer Weise dargeboten würde, gemeinsam und zu gleichen Teilen in Empfang .nehme. Wir wollen aber, falls Leute
	        

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