Volltext: LUB, 1. Teil, 1. Band (830-1416), Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers [!] in St. Gallen

— 289 — auch gute und treue Gewährsmänner und Schirmer sein, wo und wie sie es je 'bedürfen sollten an geistlichem oder an weltlichem Gerichte. Das haben wir für uns und alle unsere Erben und Nach- kommen gelobt und verheissen in guter Treue und ohne Gefährde. Und zu wahrer und offener Urkunde einer stäten und festen Sicher- heit aller dieser vorgeschriebenen Dinge, haben wir, der vorge- nannte Graf Rudolf von Montfort, für uns, unsere Erben und Nachkommen, den obgenannten Chorherren, dem gesamten Dom- kapitel und allen ihren Nachfolgern diesen Brief mit unserem eigenen angehängten Siegel besiegelt übergeben. Zur grösseren und besseren Sicherheit haben wir den ehrwürdigen Fürsten, unseren Bischof Johann von Chur, gebeten, dass er sein eigenes Siegel zum Zeugnis der Wahrheit aller oben geschriebener Dinge öffentlich an diesen Brief hänge. Dieses unser eigenes Siegel hängen wir, Bischof Johannes von Chur, um seiner Bitte willen und zum Zeug- nis aller oben geschriebener Dinge, ohne unseren und unserer Nach- kommen Schaden, öffentlich an diesen Brief, der gegeben ist zu Feldkirch, an St. Philipps und St. Jakobs der heiligen Apostel Abend, da man von Christi Geburt 1386 Jahre zählt. Original im Bischöflichen Archiv Chur. Perg. 52 X 22,5 cm. Gotische Kursive. Vorlinierung nicht ersichtlich. Seitenberänderung und erste Zeile durch leichte Umfaltung vormarkiert. .Unten 4 cm breite Plica, in der durch je dr.;i Einschnitte an Pergamentstreifen die beiden verlorenen Siegel eingehängt waren, nämlich des Rudolf von Montfort und des Bischofs Johann von Chur. Rück- seits aus dem 14. Jht.: «Hec est littera pro ecclesia de Schan«; aus der Mitte des 15. Jht. in der Schrift des Cart. A.: «Donacio Ecclesie in Schan per Comitem Ruodolfura de Montfort. H. v.» Neuzeitliche Signatur: «N°. 62». Abschrift. Cartutarium magnum A. im Bischöflichen Archiv Chur, fol. 269, unter den Rubriken: «Jn. Ciuitate. Veldkirch. et. in confinibus. eius» und «Ex parte donacionis Jura patronatus Ecclesie in Schan Capitulo Curiensi / et anniuersarii Comitis Ruodolfi de Montfort. dns. jn Veltkilcb. H. 5». Darob von derselben Hand durchstrichen: «capitularia sine Specialia Anniuersariaque:,» Druck. Mohr, Codex diplomaticus IV (1865) n. 94 aus Cart. A. Auszug. Büchel, Geschichte der Pfarrei Schaan, Jahrbuch des Hist. Vereins Liechtenstein 27 (1927), S. 29. Bestätigt durch Graf Heinrich I. von Werdenberg-Sargans zu Vaduz am 28. Feb. 1395. Literatur. Mayer, Geschichte des Bistums Chur I (1907), S. 279. 1 W als Initiale. 2 o über u. 3 A gross und verziert gezeichnet. 1 9 *
	        

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