Volltext: LUB, 1. Teil, 1. Band (830-1416), Aus dem bischöflichen Archiv zu Chur und aus dem Archiv Pfävers [!] in St. Gallen

— 257 — Datierung und Bedeutung. Nach der Urkunde vom 16. Januar 1371 gehörte das liechtensteinische Unterland noch zum Kapitel Walgau, wäh- rend das Oberland zu jenem unter der Landquart zählte. In den obigen Ur- barien ist Mauren aber nebst den anderen unterländischen Kirchen bereits dem Kapitel unter der Landquart angegliedert. Eine 2. Hand hat es nebst St. Cor- nelius zu Tosters und nebst Tisis aber im Urbar B. nochmals beim Walgau nach- getragen, dann daselbst aber wieder gestrichen. Im Urbar D steht es nurmehr beim Kapitel unter der Landquart. Es ist also nach anfänglicher Unsicherheit eine Neuzuteilung des liechtensteinischen Unterlandes vorgenommen worden und die Urbare über die Kollekten müssen demnach nach dem Januar 1371 angelegt worden sein. Dass die besagte Unsicherheit gerade die Kirche Mauren betrifft, erklärt sich dadurch, dass diese sich enger an Feldkirch lehnte als die übrigen Gotteshäuser des Unterlandes. Anfänglich hatten die von Schellen- berg da das Patronatsrecht, ab 1318 Ammann Rudolf von Feldkirch, ab 1382 das Johanniterhaus in Feldkirch, während das von Bendern dem Kloster St. Luzi und das von Eschen dem Kloster Pfävers gehörte. Bendern und Eschen ten- dierten also sowieso schon aufwärts. Es brauchte also nur noch eines weiteren AnstosBes, um die kirchliche Umteilung auszulösen. Diese dürfte mit der Ent- wicklung der herrschaftlichen Verhältnisse zusammenhangen. Das Unterland gehörte teils denen von Montfort-Feldkirch, teils jenen von Schellenberg. Als Graf Rudolf III. von Montfort-Feldkirch starb, hatte Graf Heinrich zu Vaduz das nächste Anrecht auf die Erbschaft. Die Feldkircher Grafschaft wurde dann aber an Oesterreich verkauft. Zwar setzte Graf Rudolf IV. von Fedkirch 1377 seinen Vetter Graf Heinrich zu Vaduz neuerlich zum Erben, ein, aber am 24. Dezember 1379 überantwortete Graf Rudolf doch förmlich die ganze Grafschaft dem Oesterreicher. 1390 starb Rudolf. Stadt und Grafschaft gin- gen an Oesterreich über. Auf die Güter aber, die in dem Kaufvertrage nicht inbegriffen waren, machten die Grafen Heinrich zu Vaduz und Heinrich von Werdenberg-Rheinegg Anspruch. Ersterer erhielt dann u. a. als Eigentum die montfortischen Güter und Leute am Eschnerberg. Sein Nachfolger, Bischof Hartmann zu Chur, von Vaduz, verkaufte dann 1416 seinen Anteil am Eschner- berg (1 Teil desselben) seinem Stiefbruder Wolfhart von Brandis. 1317 kam das Besitztum, das anderseits die Herren von Schellenberg am Eschnerberg hatten, an die Grafen von Werdenberg-Heiligenberg zu Bludenz. 1419 starb Graf Al- brecht der Aeltere zu Bludenz, worauf dann diese Besitzungen ebenfalls an die von Brandis übergingen (2 Teile des Eschnerberges). Der Rest des Eschner- berges gelangte 1434 an die von Brandis. Nachdem die von Brandis schon etwa seit einem halben Jahrhundert Pfandschaften auf das Oberland hatten, ging dieses 1466 ganz auf sie über. So kam nach und nach das ganze Gebiet Liech- tensteins in eine Hand, zuerst mit Tendenz zu Gunsten derer zu Vaduz, dann faktisch zu Gunsten derer von Brandis. Diese Entwicklung begann 1375 (vgl. J. Ospelt, Jahrbuch des Hist. Vereins Liechtenstein 1941, S. 60 ff.). Die Churer Urbare passen nun gerade in diese Uebergangszeit, durch die offenbar auch die kirchliche Umteilung angeregt wurde. Noch war die Vereinheitlichung des liechtensteinischen Gebietes aber nicht abgeschlossen, denn sonst hätte es in den Urbaren hier keine Unsicherheit mehr gegeben. Vom Standpunkt der 1 7 *
	        

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