Volltext: Die Stellvertretung des Fürsten

Über die Autoren Edwin Loebenstein, geboren 1911 in Wien; Studium der Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität Wien, Promotion Dr. iur. utriusque 1934; Gerichtspraxis; Tätigkeit in der Finanzprokuratur (Rechtsanwalt des Staates); von 1937—1940 im Bundeskanzleramt- Verfassungsdienst; 1940—1945 aus dem öffentlichen Dienst entlassen; ab Mitte 1945 bis Ende 1972 Leiter des Verfassungsdienstes im Bun­ deskanzleramt, ab 1956 als Sektionschef; von 1973 bis Ende 1979 Präsident des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes; Honorar­ professor an der Universität Wien für öffentliches Recht; Autor ver­ schiedener staats- und verwaltungsrechtlicher Arbeiten und Publika­ tionen, insbesondere auf dem Gebiet der Grundrechte, des Föderalis­ mus, des Rechtsstaatsbegriffes, der Demokratie u. a. Georg Schmid, geboren 1944 in Zürich (Schweiz); nach einer tech­ nischen Ausbildung Studium der Rechte an der Universität Zürich; Promotion zum Lic. iur. 1971, zum Dr. iur. mit der Dissertation «Das Hausrecht der Fürsten von Liechtenstein» 1978; 1972—1978 im Steuerwesen tätig (Steuerkommissär und Sekretär der Steuerrekurs­ kommissionen des Kantons Zürich); seit 1. 12. 1978 Bezirksanwalt im Bezirk Zürich; ferner Mitglied der Bundessteuerrekurskommission des Kantons Zürich sowie des Gemeinderates (Legislative) der Stadt Zürich. Dietmar Willoweit, geboren 1936 in Memel/Klaipeda. Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg und Freiburg (Brsg.), daneben histo­ rische und philosophische Studien. Promotion 1967 zum Dr. iur. und Habilitation 1971 an der Juristischen Fakultät der Universität Hei­ delberg. 1974 o. Prof. für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Kirchenrecht an der Freien Universität Berlin, 1979 an der Universität Tübingen, seit 1984 an der Universität Würzburg. Thema der Habilitationsschrift: «Rechtsgrundlagen der Territorial­ gewalt. Landesobrigkeit, Herrschaftsrechte und Territorium in der Rechtswissenschaft der Neuzeit.» Zahlreiche weitere Publikationen, insbesondere zu verfassungsgeschichtlichen Themen. 131
	        

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