menhang festgehalten werden, dass die Zentren
der Gründung des Arbeiterverbandes mit jenen
der Volkspartei zusammenfallen.
Die Gründung des liechtensteinischen
Arbeiterinnenvereines
Da die Vertreter der christlich-sozialen Rich-
tung mit ihren Anliegen bei der Verbandsgrün-
dung nicht durchzudringen vermocht hatten,
versuchten sie ihre Ziele auf anderen Wegen zu
erreichen. Anfang März 1920, also einen Monat
nach Gründung des Arbeitervereins, meldete
Hofkaplan Alfons Feger der Regierung die
Durchführung einer Arbeiterinnenversammlung
im Vereinshaus in Triesen für Sonntag, den
14. März 1920, an. Zu dieser Versammlung wur-
den «in ihrem eigenen Interesse» besonders
Fabrikarbeiterinnen, Heimarbeiterinnen und
Dienstmädchen eingeladen.
An der Gründungsversammlung nahmen et-
wa 150 Arbeiterinnen teil. Als Tagesreferentin
hatte man die Arbeiterinnensekretärin Fräulein
Ida Lehner aus Zürich gewonnen. Sie sprach
über die Notwendigkeit des christlich-sozialen
Arbeiterinnen-Vereins, über dessen Ziele und
Zwecke, über hauswirtschaftliche Ausbildung
und über Pflege des religiösen Lebens.
Die eigentliche Gründung des Vereins wurde
von ca. 50 «Töchtern und Frauen» vollzogen.
Als Präses wählten diese «mit Begeisterung»
Hofkaplan Alfons Feger von Vaduz. Die Statuten
waren vom Verband des «Schweizerischen Ar-
beiterinnenvereins» übernommen worden. Ihre
Genehmigung durch das bischöfliche Ordinari-
at in Chur vorgängig derjenigen durch die liech-
tensteinische Regierung ist ein deutlicher Hin-
weis auf die kirchliche Nähe dieses Gründungs-
vorganges. Es war auch vorgesehen, dass sich
der Arbeiterinnenverein an den Zentralverband
der christlich-sozialen Arbeiterorganisation der
Schweiz anschliessen sollte. Die Statuten ent-
hielten keine Unterschrift einer eventuellen Prä-
sidentin oder eines weiblichen Vorstandsmit-
gliedes.
Gemäss Statuten bezweckte der «Liechten-
steinische katholische Arbeiterinnenverein» die
Wahrung und Förderung der geistigen und ma-
teriellen Wohlfahrt seiner Mitglieder. Das geisti-
ge Wohl der Arbeiterinnen’wurde durch «An-
haltung zur gewissenhaften Erfüllung der reli-
giösen und beruflichen Pflichten, durch Schutz
für Glaube und Sitte, durch Teilnahme an Exer-
zitien und gemeinsamen Empfang der hl. Sa-
kramente» angestrebt. Ebenso sollte durch pas-
sende Vorträge, die Errichtung einer Vereins-
bibliothek und die Pflege der Freundschaft diese
Zielsetzung erreicht werden.
Das materielle Wohl der Arbeiterinnen sollte
durch folgende Massnahmen gefördert werden:
Schutz und Förderung in der Berufstätigkeit, ins-
besondere durch Sorge für einen gerechten
Lohn und gute Behandlung, durch Errichtung ei-
ner Spar- und Krankenkassa, durch Unterstüt-
zung von Wöchnerinnen, Arbeitsnachweis und
Rechtsschutz; ferner sollte auf eine möglichst
allseitige Ausbildung in den weiblichen Haus-
haltungsarbeiten geachtet werden.