Volltext: 75 Jahre Arbeitnehmerverband

menhang festgehalten werden, dass die Zentren 
der Gründung des Arbeiterverbandes mit jenen 
der Volkspartei zusammenfallen. 
Die Gründung des liechtensteinischen 
Arbeiterinnenvereines 
Da die Vertreter der christlich-sozialen Rich- 
tung mit ihren Anliegen bei der Verbandsgrün- 
dung nicht durchzudringen vermocht hatten, 
versuchten sie ihre Ziele auf anderen Wegen zu 
erreichen. Anfang März 1920, also einen Monat 
nach Gründung des Arbeitervereins, meldete 
Hofkaplan Alfons Feger der Regierung die 
Durchführung einer Arbeiterinnenversammlung 
im Vereinshaus in Triesen für Sonntag, den 
14. März 1920, an. Zu dieser Versammlung wur- 
den «in ihrem eigenen Interesse» besonders 
Fabrikarbeiterinnen, Heimarbeiterinnen und 
Dienstmädchen eingeladen. 
An der Gründungsversammlung nahmen et- 
wa 150 Arbeiterinnen teil. Als Tagesreferentin 
hatte man die Arbeiterinnensekretärin Fräulein 
Ida Lehner aus Zürich gewonnen. Sie sprach 
über die Notwendigkeit des christlich-sozialen 
Arbeiterinnen-Vereins, über dessen Ziele und 
Zwecke, über hauswirtschaftliche Ausbildung 
und über Pflege des religiösen Lebens. 
Die eigentliche Gründung des Vereins wurde 
von ca. 50 «Töchtern und Frauen» vollzogen. 
Als Präses wählten diese «mit Begeisterung» 
Hofkaplan Alfons Feger von Vaduz. Die Statuten 
waren vom Verband des «Schweizerischen Ar- 
beiterinnenvereins» übernommen worden. Ihre 
Genehmigung durch das bischöfliche Ordinari- 
at in Chur vorgängig derjenigen durch die liech- 
tensteinische Regierung ist ein deutlicher Hin- 
weis auf die kirchliche Nähe dieses Gründungs- 
vorganges. Es war auch vorgesehen, dass sich 
der Arbeiterinnenverein an den Zentralverband 
der christlich-sozialen Arbeiterorganisation der 
Schweiz anschliessen sollte. Die Statuten ent- 
hielten keine Unterschrift einer eventuellen Prä- 
sidentin oder eines weiblichen Vorstandsmit- 
gliedes. 
Gemäss Statuten bezweckte der «Liechten- 
steinische katholische Arbeiterinnenverein» die 
Wahrung und Förderung der geistigen und ma- 
teriellen Wohlfahrt seiner Mitglieder. Das geisti- 
ge Wohl der Arbeiterinnen’wurde durch «An- 
haltung zur gewissenhaften Erfüllung der reli- 
giösen und beruflichen Pflichten, durch Schutz 
für Glaube und Sitte, durch Teilnahme an Exer- 
zitien und gemeinsamen Empfang der hl. Sa- 
kramente» angestrebt. Ebenso sollte durch pas- 
sende Vorträge, die Errichtung einer Vereins- 
bibliothek und die Pflege der Freundschaft diese 
Zielsetzung erreicht werden. 
Das materielle Wohl der Arbeiterinnen sollte 
durch folgende Massnahmen gefördert werden: 
Schutz und Förderung in der Berufstätigkeit, ins- 
besondere durch Sorge für einen gerechten 
Lohn und gute Behandlung, durch Errichtung ei- 
ner Spar- und Krankenkassa, durch Unterstüt- 
zung von Wöchnerinnen, Arbeitsnachweis und 
Rechtsschutz; ferner sollte auf eine möglichst 
allseitige Ausbildung in den weiblichen Haus- 
haltungsarbeiten geachtet werden.
	        

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