Volltext: 75 Jahre Liechtensteiner Alpenverein

1952 wurde dann der erste Kletterkurs auf der Pfälzerhütte durch- 
geführt. Die Organisation hatte der Liechtensteinische Alpenverein über- 
nommen. 
Am 17. August 1953 ist der junge Liechtensteiner Arnold Gassner 
am Hahnenspiel verunglückt. Der Bergtod dieses hoffnungsvollen jun- 
gen Menschen hat alle schwer getroffen und gab den endgültigen Aus- 
schlag eine Bergrettung zu gründen. 
Die Bergrettung sollte selbstverständlich eine Untergruppe des LAV 
sein. So waren verständlicherweise fast alle ausschliesslich Bergfreun- 
de, die sich durch die Restauration der Pfälzerhütte kennengelernt hat- 
ten. Die Gründung der Bergrettung war eine unbürokratische Angelegen- 
heit, auch die Verbindung und Kontakte zu Behörden und Regierung 
waren einfach und unkompliziert. 
Alle Interessenten kamen zusammen und stellten einen einfachen 
Text zusammen, setzten Aufgaben und Organisation fest, bestimmten 
den Leiter und diskutierten die Ausrüstung. 
L. Die Rettungsmannschaft hat die Aufgabe, in Not geratenen Berg- 
steigern und Touristen nach Möglichkeit zu helfen. 
2. Der Beitritt ist freiwillig, doch wenn möglich Mitglied des LAV. 
3. Es sollen nur Mitglieder ledigen Standes aufgenommen werden. 
Die Rettungen sind grundsätzlich ehrenamtlich, aber bei grösserem 
Lohnausfall hat jedes an der Rettung beteiligte Mitglied Anspruch 
auf Fr. 30.— Entschädigung pro Tag. 
Zuständig für die Mannschaft ist der durch die Mitglieder gewählte 
Obmann, der dann für die Tätigkeit der Mannschaft gegenüber dem 
Vorstand des LAV verantwortlich ist. 
6. Meldestelle und Materialdepot ist das F. L. Sicherheitskorps, Vaduz. 
7. Der normale Mitgliederbestand soll etwa 10—15 Mann sein. 
8. Zwei Rettungsübungen pro Jahr sind Pflicht für jedes Mitglied. 
9, Die Rettungsmannschaft untersteht dem Schutz des hl. Bernhard. 
Da die Bergrettung als Untergruppe des Alpenvereins gegründet wur- 
de; war der Vorstand des LAV über Umfang und Art des anzuschaffen- 
den Rettungsmaterials gegenüber der finanzierenden Regierung verant- 
wortlich.
	        

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