Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

404 
Arien, so man in denen Volten machen soll etwas Schönes 
und Subtiles zu haben . . . und also auch keine gute Reuter 
zu nennen sein, und hierumben ganz kein Exercitium des Leibes 
von ihnen zu erlernen ist, dann sie seind diesfalls ganz nicht 
curios wie die Franzosen, so die höchste Zierlichkeit in dergleichen 
wollen und suchen, dann im Tanzen bieget der Wälsche ganz 
das Knie und ist mit seinem Fuß und Leib ganz weich, so gar 
schändlich zu sehen ist, im Fechten aber ist er nicht so hurtig 
wie der Franzos, welcher den Welschen schon durchstochen hat, 
ehe sich der Welsche in Positur setzet, dann des Franzosen Stoß 
ist wie ein Blitz geschwind, und also nicht von ihnen die 
Leibübungen zu lernen, als von denen Franzosen, so in der 
gleichen weit in allen übertreffen thun, und hierumben, wann 
die Unsrige in Welschland kommen, werden nie alldortcn bei 
denen welschen Meistern kein Exercitium üben, dann sie würden 
wiederum verderbet werden an der guten Weise und Art, so 
sie zu Haus und in Frankreich erlernet angenommen und ge 
wöhnet hätten, derohalben zu diesem Ende die Unsrigen in 
denen Exercitiis annoch zu Haus zu unterrichten, in denen 
jüngeren Jahren ehe sie noch verschicket werden, soll man der 
gleichen gute und wohlerfahrue kommen lassen, als einen Be 
reuter und Fechtmeister, der Bereuter muß aber absonders gut 
und ein schönster Reuter sein, damit er die schönste Positur 
zeige, so das allervornehmste ist. . . . Dann wir wollen nicht 
allein die Fürsten unseres Hauses gute und schöne Reuter 
wissen, sondern völlige Besitzer der ganzen Wissenschaft, daß sie 
in der Kunst alle Bereuter selber übertreffen sollen, und dieses 
ist das rechte, allwo alle Ehr und der Olnsto ist die Kunst 
völlig zu besitzen. . . . 
Von Erlernung der Architektur und Musik (Fol. 310). 
Von andern Sachen werden sic erlernen vor allen Din 
gen auch die Architektur und deren völlige Zier, nämlich die 
Theilung der fünf Säulen, daö ist jeder Ordnung, der
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.