Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Lausten, die anderen aber unter denen 6 können auch sonst zum 
reuthen gebrauchet von dir werden, welche einen guten Schritt 
gehen werden. Diese Klepper vor dein Persohu soll sonst nie 
mand reuthen als du, dann andere Verderbens nur, das ist zu 
verstehen, wann sie schon zum Reuthen abgerichtet sein, so von 
anderen beschehen muß und zwar von denen Jägern, so sie 
lehrnen sicher laufen, darnach müssen sie nimmer von ihnen 
geritten werden, dann sie reuthen solche nur krump und zu 
Boden, so schabt ist, dann ein gutter und sicherer Lauster soll 
aufs Längst als möglich ist erhalten werden, dann man nicht 
allezeit so gut und sicher überkommet. Ehe das Jagen im Früh 
ling angehet, sollen sie in Athem darvor gebracht werden, nicht 
auf einmal, sondern gemach nach und nach, das erstmal eine 
halbe viertel Stund, und also von zeit zu zeit was länger, bis 
eine ganze Stund, wann sie vom Gejadt heimkommen sein, soll 
man ihnen die Sachen machen, wie aldorten bei der Jagt ist 
angeordnet worden. . . . 
Von Künstlern (Fol. 241). 
Wir haben auch unter andere deine Bediente einen Mahler 
und Bildhauer gesetzet und selbige gar nützlich, dann was also 
im Hauß beschicht und gemahlet wird, leichter und wohlfeiler 
zu haben, als durch die fremde, welche fremde vornehme in der 
Kunst ihr Arbeit sehr hoch anschlagen, so in große Summa 
hinauslaufet, von einem einheimischen Guten solche Werk in und 
durch die bloße habende Bestallung habhaft werden können; da 
dergleichen vornehme Mahler und Bildhauer können bekommen 
werden, so dienen wollen, in alle Weg aufzunehmen sein und 
mit gutter Bestallung zu versehen, damit sie gerne verbleiben, 
den großen Nutz und Schatz in ihrer Kunst durch dergleichen 
überkommen wirst, dardurch die Palatin, Kirchen, und was man 
sonsten gebauet hätte und bauen wollte, gemahlet können werden, 
die Gartten aber in denen Brunnen und anderen Orten in 
denen Loggien, Altanen und Gallerten, so Statuen leiden und
	        

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