Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

310 
der kaiserliche Schatz wiederum durch den langen Krieg in außer 
ordentlicher Weise erschöpft, und es kam ihm zu Gute, was 
rückgängig gemacht werden konnte, oder was man für neue 
Geldsummen und Nachzahlungen im bisherigen, von der Con 
fiscation her datirenden Besitzstände lassen wollte. Es war für 
diese Angelegenheit eine eigene Commission in Böhmen errichtet 
worden, welche nun auch den Erwerb der Smirziczkhschen Herr 
schaften in Untersuchung zog. Nach ihrer Entscheidung wurde im 
Jahre 1655 zunächst die Herrschaft Kosteletz dem Hause Liech 
tenstein gänzlich abgesprochen und für ein Eigenthum des Fiscus 
erklärt. In Folge dessen wurde sie verlicitirt, es war aber Fürst 
Karl Eusebius selbst, der das höchste Angebot machte. Indessen 
ordnete sich die Sache in der Weise, daß durch Kaiser Ferdi 
nand III. ein Vergleich zugelassen wurde, zu welchem von kaiser 
licher Seite David Ungnad Graf von Weißenwolf nnd Hans 
Hartwig Graf von Nostiz bestimmt wurden. Diesem Vergleiche 
gemäß bestimmte ein kaiserlicher Befehl vom 10. November 
1655 an die böhmische Kammer: „Wir Ferdinand re., wir fügen 
euch gnädigst zu wissen, wie daß wir die von unserem könig 
lichen Landrechte unserem Fisco zugesprochene und darauf ein 
geantwortete Herrschaft Kosteletz dem Fürsten Karl Eusebio von 
Liechtenstein gegen accordirte 400.000 Gulden völlig pleno jure 
zu einem wahren erblichen Eigenthum und Besitz für Sie, Ihre 
Erben und Erbnehmer gnädigst überlassen. Wir befehlen euch 
daher gnädigst, seinem Bevollmächtigten diese Herrschaft sammt 
allen Nutzungen und allen sonstigen Zugehörungen zu über 
geben" i). Fürst Karl Eusebius erlegte auch diese Summe, und 
zwar am ersten Termine sogleich mit 200.000 Gulden, sodann 
in Raten von 50.000 bis zum 4. Februar 1658. Außerdem 
hatte der Fürst noch 20.000 Metzen Korn zu liefern. 
Allein damit hatte diese Angelegenheit noch nicht ihr Be 
wenden. Eine neue von Kaiser Leopold niedergesetzte Restitutions 
tz Archiv des Finanzmimst.; Denkbuch von Schwarzkosteletz.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.