nach vollzogener Execution den anderen Commissarien anzudeuten,
daß sie sich nach Brünn zu begeben hätten, dort die Arbeit
fortzusetzen. Sie ließen sich aber zum Theil entschuldigen.
Nach der Zustimmung des Kaisers ging die Execution selbst
am festgesetzten Tage, den 21. Juni, vor sich, worüber Fürst
Karl noch an demselben Tage in aller Kürze dem Kaiser be
richtet >). „Eurer k. Mas. gnädigstem Befehl zu gehorsamster
Folg sind am nächstvergangenen Samstag öffentlich, in Bciwesen
der Condemnirten in loco Judicii, da Ich und die anderen
Commissarien gesessen, die Condemnirten aber vor den Schrannen
gestanden, auf Eurer kais. Mas. Prager Schloß, in deren hierzu
vor diesem deputirten Reichshof Rathsstuben, darinnen männig-
lich gelassen, die Urtheile und Euer Mas. hierauf erfolgte fer
nere Erklär: und Begnadung, publicirt und abgelesen, und
vorher eine Oration und Vortrag von D: Melandro in teutscher:
vom D: Caper aber transferirt in böhmischer Sprache gehalten
worden, .... Folgend ist hierauf heut früh von fünf Uhr bis
halb zehn die Execution auf dem Altstätter Platz, gleich am
Rathhaus auf einer hierzu aufgerichteten Bühne zu Werk ge-
stellet und vollbracht worden, allermaßen, wie solches die ver
faßten und publicirten Urtheile und die von Euer Blas. ergan
genen gnädigsten Resolutiones vermocht und mit sich ge
bracht haben."
Was Fürst Karl in diesem Schreiben mit einfachen kurzen
Worten berichtet, ist im Theatrum Europaeum wie in Kheven-
hiller's Annalen 2) mit aller Ausführlichkeit und Weitläufigkeit
erzählt, die Namen der Hingerichteten und die Art ihrer Strafen
angegeben und alle Vorgänge geschildert. Bei Khevenhiller findet
sich auch eine Abbildung in Kupferstich mit einem Hauptbild in
der Mitte und verschiedenen kleineren Darstellungen herum.
1) d'Elvert. 88.
2) Theatrum Europaeum I. 482 ff.; Khevenhiller, Annales
IX. 1308 ff.