Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Doctoren Melander und Kapr übernahmen neben ihrer Stimme 
als Beisitzer das Secretariat und erhielten zur Hülfe zwei 
Schreiber, die in Eid und Pflicht genommen wurden. Man 
beschloß einstimmig, einen „königlichen Ankläger und Procurator" 
auszustellen und bestimmte dazu einen in der Treue bewährten 
böhmischen Edelmann, Przibick Jenischek von Augezd, der unter 
dem Beirath der Reichshofräthe Melander und Wenzel vorzu 
gehen habe. Derselbe wie die Mitglieder legten den Eid in die 
Hände des Fürsten Karl anstatt des Kaisers ab. Die Rcichs- 
hofrathsstube im Prager Schloß wurde für die Sitzungen des 
Gerichtes bestimmt. 
Was die Angeklagten betrifft, so hatte die kaiserliche In 
struction sie in drei Klassen getheilt, in die Anwesenden und 
Gefangenen, in die Flüchtigen und in die während der Rebellion 
Gestorbenen. Das Gericht entschied sich ohiw Säumen, zuerst 
diejenigen vorzunehmen, welche als Directoren die Häupter des 
Aufstandes gewesen waren. Melander wurde damit beauftragt, 
die Artikel der Anklage zusammenzustellen, eine Arbeit, die etliche 
Tage erforderte, da in der Motivirung und Einleitung der 
ganze geschichtliche Hergang zu erzählen war. Am 27. März 
wurden die Artikel Melauders in Gegenwart des Procurators 
und Anklägers in voller Sitzung vorgelesen und angenommen. 
Am 29., Montags, wurden darauf die angeklagten Directoren 
zum ersten Mal vor das Gericht geführt, „jedoch vor die 
Schranken, mit welchen der Ort, da ich und Eurer Maj. mit- 
verordnete Commissarien gesessen, umschränket worden, öffentlich, 
daß münniglich sehen und hören können, was vorgetragen wurde". 
Die Angeklagten, die unter starker Bedeckung hereingeführt 
wurden, waren: Wilhelm Poppel von Lobkowitz, Paul von 
Rziczschan, Wenzel von Budowez, Caspar Kaplirz, Procop Dwor- 
seczky, Friedrich von Biele, Bohuslaw von Michalowiz, Hans 
von Wostrowiz, Wenzel Felix Pietipeßky, Otto von Löß, Martin 
Fruwein, Theodor Sixt, Maximilian Hostialck, Tobias Steffegk, 
Valentin Kochau, Jan Schultes, Christoph Kober, im Ganzen
	        

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