Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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und insbesondere zur Beurtheilung der späteren Anklagen, die 
ihn auch von katholischer Seite trafen, ist nur, was er über 
seine Stellung zu den Katholiken in einem Berichte au den 
Kaiser von: 28. März mittheilt'). Die Katholiken glaubten, 
weil die Rebellion eigentlich nicht von ihnen, sondern von den 
Akatholischen ausgegangen, auch von allen Folgen des Aufstandes 
frei zu sein. Fürst Karl fand im Allgemeinen ihr Begehren nicht 
unbillig, glaubte sie aber deßhalb nicht von den Steuern und 
Anfingen, sowie insbesondere von der Einquartierung befreien zu 
können, zumal es auch des Kaisers Intention gewesen, die ganze 
Sache nicht für eine Religionsangelegenheit, sondern für ein 
Rebellionswesen zu halten. Damit nun waren die Katholischen 
sehr unzufrieden, suchten auch andere abzuhalten, das Gebührende 
zu leisten, und gingen von Haus zu Haus zu einer Beschwerde 
bei dem Kaiser aufzuhetzen, obwohl doch keinem, sagt der Fürst, 
die Billigkeit versagt worden sei, der sich mit vernünftiger Prä 
tension gemeldet habe. Wenn einzelne Unregelmäßigkeiten bei 
der Einquartierung vorgekommen und nicht sogleich wieder gut 
gemacht worden, so sei das die Schuld der Soldatesca, „deren 
ich nicht zu commandiren und also bei ihnen keinen Gehorsam 
gehabt, sondern alles nur bittweise an andere gelangen lassen 
müssen". Er bittet den Kaiser, das in Betracht zu ziehen, wenn 
Klagen bei ihm einliefen, und ersucht zugleich um Bescheid, ob 
die Katholischen in Städten wie auf dem Lande von allen und 
jeden Auflagen und Contributionen durchaus eximirt seien. Dies 
der Inhalt des Schreibens vom 28. März. 
Die eigentlichen Berichte über den Prozeß beginnen mit 
einem Schreiben des Fürsten an den Kaiser vom 7. Aprils. 
Darnach stellten sich die zur Commission verordneten fremden 
Herren dein Fürsten am 13. März mit ihren Vollmachten vor 
und am 15. constituirte sich das Gericht in erster Sitzung. Die 
') d'Elvert, 43. 
-) Ebendort, 49.
	        

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