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Ausführung beschränkt, die Linie seines Handelns ist auf das
bestimmteste vorgezeichnet.
Fürst Karl empfing das Schreiben des Kaisers vom
6. Februar, das der Zufall zuerst nach Dresden geführt hatte,
erst am 20. desselben Monats. Sofort setzte er sich mit Tilly
und Wallenstein, der damals Oberster war, in Verbindung, und
noch denselben Abend wurden diejenigen Personen, welche in
Prag anwesend waren, gefangen genommen und an die vom
Kaiser bezeichneten Oerter gebracht, entweder aus das Prager
Schloß in den weißen Thurm oder aus die Rathhäuser. Ein
Schreiben des Fürsten voin 23. Februar giebt ausführlichen
Bericht darüber '). Darnach folgt er genau der Vorschrift; wo
er abweicht, wie in Bezug auf einzelne Personen, bei denen er
die Haft für unnöthig und unverdient hält, giebt er die Gründe
an; worüber ihm Verhaltungsmaßregeln fehlen, das überläßt er
alles der kaiserlichen Entscheidung. „Also soll auch noch ferner
zu Eurer kais. Majestät gewünschter, glückseliger Anherkunft (die
beschlossen war und in Aussicht stand) und Disposition alles
und jedes salvirt und unverwendet bleiben". In einem folgen
den Schreiben vom 27. Februar 2) erbittet er sich Vorschrift,
wie es mit den Frauen der Rebellen zu halten, die von den
eingezogenen Gütern ihr Eigenes oder ihre Mitgift oder sonst
ihren Unterhalt verlangen.
Während Fürst Karl in ferneren Relationen vom 27. Fe
bruar, vom 4. und 5. März Bericht über die verschiedenen
minder wichtigen Anordnungen erstattet, die er getroffen habe,
insbesondere auch über den Zustand der Münze und die betref
fenden Maßregeln, hatte der Kaiser bereits am 12. Februar
ein ordentliches Gerichtsverfahren wider die Rebellen angeordnet
und dem Fürsten davon Mittheilung gemacht 3 ). Die Entschließung
') d'Elvert, a. a. O. 30.
2) Ebendort 33.
0 Dieses kaiserliche Schreiben vom 12. Februar, aus welches sich
der Fürst Karl in seiner Antwort vom 5. Marz beruft, befindet sich nicht