Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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Maximilian von Bayern, welches derselbe bei der Einnahme von 
Prag gegeben, wonach im Namen des Kaisers jedermann ohne 
Ausnahme Sicherheit des Lebens und Gates zugesagt worden 
war. Dieser Zusage könne er ohne besonderen kaiserlichen Befehl 
nicht zuwiderhandeln. Sodann habe er gefürchtet, daß, wenn 
man wider diejenigen, welche sich aus Gnade und Ungnade er 
geben, mit aller Strenge verführe, die Länder Schlesien und 
Mähren, welche sich noch im Ausstand befanden, sich nicht in 
gleicher Weise ergeben, sondern zu Schritten der Verzweiflung 
getrieben würden. Drittens sei es unmöglich gewesen, alle Ver 
brecher auf einmal zu ergreifen, weil dazu weder Garnisonen 
noch Gefängnisse ausgereicht hätten; würde man aber in Prag 
einen nach den anderen gefangen genommen haben, so hätten 
sich die aus dem Lande sofort siüchtig gemacht. Nichtsdestoweniger 
übersende er die Liste derjenigen, die sich besonders als Direc 
toren und Offizianten des Aufstandes hätten gebrauchen lassen, 
und ersuche um Befehl, was mit ihnen zu geschehen habe '). 
Auf diese Bedenken ging aber der Kaiser in seiner Antwort 
vom 6. Februar 1621 * 2 ) ausdrücklich nicht ein. Es seien andere 
wichtige Ursachen, sagt er, die dazu bewögen „ohne längeren 
Verzug solche Assecuration fortstellen zu lassen". Daher „ist 
unser gestrenger Wille und Befehl neben gethaner nothwendiger 
Versehung, unsäumlich zu verordnen, daß vermöge beigelegtem 
Verzeichniß, erstlich zu Prag alle von den gewesenen Directoren 
anwesende, nicht weniger auch die anderen noch niit hinzu 
gesetzten Personen, als welche sich am meisten in schweren, un 
verantwortlichen Absendungen und Commissionen wider mich, in 
und außer Landes, item mit Stellung und Aussprengung hoch- 
verkleinerlicher Schriften, auch Aufwieglung des gemeinen 
Mannes dermaßen eifrig gebrauchen lassen, oder in anderen 
Wegen wider ihren Eid und Pflicht sich hochsträflich vergriffen, 
>) d'Elvert, a. a. O. II. 
2 ) Ebendori 2i.
	        

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