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Maximilian von Bayern, welches derselbe bei der Einnahme von
Prag gegeben, wonach im Namen des Kaisers jedermann ohne
Ausnahme Sicherheit des Lebens und Gates zugesagt worden
war. Dieser Zusage könne er ohne besonderen kaiserlichen Befehl
nicht zuwiderhandeln. Sodann habe er gefürchtet, daß, wenn
man wider diejenigen, welche sich aus Gnade und Ungnade er
geben, mit aller Strenge verführe, die Länder Schlesien und
Mähren, welche sich noch im Ausstand befanden, sich nicht in
gleicher Weise ergeben, sondern zu Schritten der Verzweiflung
getrieben würden. Drittens sei es unmöglich gewesen, alle Ver
brecher auf einmal zu ergreifen, weil dazu weder Garnisonen
noch Gefängnisse ausgereicht hätten; würde man aber in Prag
einen nach den anderen gefangen genommen haben, so hätten
sich die aus dem Lande sofort siüchtig gemacht. Nichtsdestoweniger
übersende er die Liste derjenigen, die sich besonders als Direc
toren und Offizianten des Aufstandes hätten gebrauchen lassen,
und ersuche um Befehl, was mit ihnen zu geschehen habe ').
Auf diese Bedenken ging aber der Kaiser in seiner Antwort
vom 6. Februar 1621 * 2 ) ausdrücklich nicht ein. Es seien andere
wichtige Ursachen, sagt er, die dazu bewögen „ohne längeren
Verzug solche Assecuration fortstellen zu lassen". Daher „ist
unser gestrenger Wille und Befehl neben gethaner nothwendiger
Versehung, unsäumlich zu verordnen, daß vermöge beigelegtem
Verzeichniß, erstlich zu Prag alle von den gewesenen Directoren
anwesende, nicht weniger auch die anderen noch niit hinzu
gesetzten Personen, als welche sich am meisten in schweren, un
verantwortlichen Absendungen und Commissionen wider mich, in
und außer Landes, item mit Stellung und Aussprengung hoch-
verkleinerlicher Schriften, auch Aufwieglung des gemeinen
Mannes dermaßen eifrig gebrauchen lassen, oder in anderen
Wegen wider ihren Eid und Pflicht sich hochsträflich vergriffen,
>) d'Elvert, a. a. O. II.
2 ) Ebendori 2i.