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hatten, um wie viel weniger konnte sie ein Jahrhundert später
auf Beachtung rechnen, da es nicht bloß Widerspruch gab, son
dern der Lauf der Dinge die entgegengesetzte Richtung nahm.
Casimir von Teschen verwaltete Troppau unter dem minder
jährigen König Ludwig. Nach dessen Tode fiel der Besitz und
das Oberlehensrecht an König Ferdinand als Gemahl von
Ludwigs Schwester Anna und König von Böhmen und Ungarn.
Es blieb nun fast ein Jahrhundert bei ihm und seinen Nach
folgern in ruhigem Besitz und wurde nicht weiter verliehen, doch
fand gegen das Versprechen Wladislaws II., von dem vorhin
die Rede gewesen, eine Verpfändung unter Kaiser Rudolf statt,
wenn auch nur eine theilweise. Trotz des ruhigen Besitzes im
Hause der Habsburger wurde die Verbindung mit Schlesien im
Laufe des sechszehuten Jahrhunderts nur enger, und dies kam
insbesondere mit dadurch, daß Troppau in die finanzielle Ein-
theilung und in die Besteuerungskreise von Schlesien mit ein
bezogen wurde. Es zahlte mit den Schlesiern zur Türkensteuer
und stellte mit ihnen die Türkenhülfe; es zahlte in dem ent
sprechenden Verhältnisse, und zwar in einem bei weitem höheren
Grade als Mähren, und es lieferte seine Steuern nach Breslau
zur Kammer an den Sitz der schlesischen Centralregierung ab.
Die Kaiser begünstigten dieses Verhältniß, theils weil die Steuer
quoten für Schlesien höher waren, theils weil die Schlesier sich
ergebener und willfähriger zeigten, als die so oft unzufriedenen
und widerwilligen Böhmen und Mährer.
Dies alles wurde eingeführt und es blieb auch dabei, ob
wohl die Troppauer selbst, d. h. die drei oberen Stände der
Herren, Geistlichen und Ritter, dagegen protestirten und ihrer
seits die alte Verbindung mit Mähren herzustellen trachteten.
Die Schlesier selbst gewöhnten sich durch das factische Verhältniß
Troppau als einen Theil ihres Landes zu betrachten, und auch
die Bürger in Troppau, die deutsch und protestantisch waren,
zeigten sich ganz damit einverstanden. Gerade unter der Regie
rung von Matthias gestaltete sich der Streit zum förmlichen