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Sebastian bis zu seinem frühen Tode haben, sind ganz unbe
deutend. Er starb im Jahre 1574'). Die Brüder theilten im
folgenden Jahre seine Hinterlassenschaft, die auf 32.000 Gulden
geschätzt wurde * 2 ) und schlossen einen Vertrag mit seiner Wittwe
über ihre Abfertigung^).
Etwas genauer lauten die Nachrichten über den dritten
Bruder Georg Erasmus, der wenigstens ein Alter von fünf
undvierzig Jahren erreichte. Er war im Jahre 1547 geboren
und blieb ledig. Die erste Erwähnung von ihm geschieht im Jahre
l562 in einem Vergleiche der Brüder mit ihrer Mutter Susanna.
Im Jahre 1567 gab er seinem Bruder Hartmann General
vollmacht in allen seinen Angelegenheiten zu handeln i), was
wahrscheinlich dadurch veranlaßt war, daß er früh in kaiserliche
Kriegsdienste trat. Im Jahre 1570, in welchem er bei der er
wähnten Theilung der Brüder die Herrschaft Ravensburg nebst
den Dörfern Bernhardsthal und Reinthal und dem Markt
Landshut erhielt, war er bereits kaiserlicher Rittmeister und stand
damals auf Wartgeld. Es erging am 17. März 1570 folgender
Befehl des Kaisers Maximilian: „Wir haben den edlen unseren
Rittmeister und lieben getreuen Erasmus von Liechtenstein sein
von uns habendes Wartgeld, damit er zu euch hierin verwiesen,
bis auf den l. Tag April dieses Jahres bezahlen zu lassen
gnädiglich bewilliget; deßhalb ihr diesen unsern Befehl zu voll
ziehen habet". Ein gleicher Auftrag erfolgte am 6. Mai 1571,
dem Rittmeister Erasmus von Liechtenstein 300 Gulden Wart
geld auszuzahlen ch. Im Jahre 1576 wurde er unter Commando
Caspars von Schönberg als Oberstlieutenant und Rittmeister
über 1500 Pferde bestellt'). 1582 erhielt er die Bestallung als
>) G. 72.
2) L. 59.
3 ) L. 93.
0 Q- 13.
5 ) Archiv des Finanzminist,
s) Z. 6.