Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

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sollten. König Ferdinand ließ am 21. Januar des genannten 
Jahres die Gläubiger auffordern, sich zu melden >). Es wurde 
aber im folgeuden Jahre durch einen Vergleich bestimmt, daß 
die Güter der Familie wieder zugestellt werden sollten, jedoch 
unter der Bedingung, von denselben die Gläubiger mit ihren 
Forderungen zufrieden zu stellen * 2 * ). Als Georg VI. im Jahre 
1548 gestorben war, einigten sich die übrigen Angehörigen des 
Hauses, nämlich Johann, Wolf Christoph, Christoph und Leon 
hard einerseits und Georg Hartmann als Sohn Hartmanns I. 
andererseits, durch einen Vertrag im folgenden Jahre dahin, 
daß die Erbschaft solle getheilct werden, jedoch solle Georg Hart 
mann zuvor 4000 Pfund vorausbezahlt erhalten ^). Jedoch 
wurde die Theilung erst im Jahre 1551 vorgenommen und eine 
genaue Schätzung angestellt 4 ). Die Hinterlassenschaft bestand ans 
den vier Herrschaften Steiereck, Reichenstein, Dürnholz und 
Gostall, nachdem Wilsersdorf bereits früher au Johann ge 
kommen war. In der Schätzung wurde Steiereck aus 50.555 
Pfund Pfennig bewerthet, Reichenstein auf 15.920, Dürnholz 
auf 22.574, Gostall auf 14.107 Pfund nebst einigen Schillingen 
und Pfennigen, so daß der Werth der ganzen Hinterlassenschaft 
103.158 Pfund betrug, wonach auf einen jeden der fünf Erben 
der Werth von 20.631 Pfund nebst einigen Schillingen und 
Pfennigen zu kommen hatte. Der Vertrag wurde im Jahre 1552 
wieder aufgenommen und Einiges näher bestimmt 5 ). Es wurde 
darin Bestimmung getroffen über den Unterhalt von Erasmus' 
Wittwe, Barbara von St. Georgen und Pösing, der auf der 
Herrschaft Wilfersdorf versichert gewesen war; ferner über 
Georgs hinterlassene Schulden, daran jeder seinen Theil tragen 
solle, über die Baarschast und die fahrende Habe Georgs u. s. w."). 
1) Archiv für Kunde öslerr. Gesch. XXII. 184. 
2 ) Archiv des Finanzminist. 
-) L. * 38. 
4 ) Cc. 30. 
2) L. * 41. 
«) L. * 41.
	        

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