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sollten. König Ferdinand ließ am 21. Januar des genannten
Jahres die Gläubiger auffordern, sich zu melden >). Es wurde
aber im folgeuden Jahre durch einen Vergleich bestimmt, daß
die Güter der Familie wieder zugestellt werden sollten, jedoch
unter der Bedingung, von denselben die Gläubiger mit ihren
Forderungen zufrieden zu stellen * 2 * ). Als Georg VI. im Jahre
1548 gestorben war, einigten sich die übrigen Angehörigen des
Hauses, nämlich Johann, Wolf Christoph, Christoph und Leon
hard einerseits und Georg Hartmann als Sohn Hartmanns I.
andererseits, durch einen Vertrag im folgenden Jahre dahin,
daß die Erbschaft solle getheilct werden, jedoch solle Georg Hart
mann zuvor 4000 Pfund vorausbezahlt erhalten ^). Jedoch
wurde die Theilung erst im Jahre 1551 vorgenommen und eine
genaue Schätzung angestellt 4 ). Die Hinterlassenschaft bestand ans
den vier Herrschaften Steiereck, Reichenstein, Dürnholz und
Gostall, nachdem Wilsersdorf bereits früher au Johann ge
kommen war. In der Schätzung wurde Steiereck aus 50.555
Pfund Pfennig bewerthet, Reichenstein auf 15.920, Dürnholz
auf 22.574, Gostall auf 14.107 Pfund nebst einigen Schillingen
und Pfennigen, so daß der Werth der ganzen Hinterlassenschaft
103.158 Pfund betrug, wonach auf einen jeden der fünf Erben
der Werth von 20.631 Pfund nebst einigen Schillingen und
Pfennigen zu kommen hatte. Der Vertrag wurde im Jahre 1552
wieder aufgenommen und Einiges näher bestimmt 5 ). Es wurde
darin Bestimmung getroffen über den Unterhalt von Erasmus'
Wittwe, Barbara von St. Georgen und Pösing, der auf der
Herrschaft Wilfersdorf versichert gewesen war; ferner über
Georgs hinterlassene Schulden, daran jeder seinen Theil tragen
solle, über die Baarschast und die fahrende Habe Georgs u. s. w.").
1) Archiv für Kunde öslerr. Gesch. XXII. 184.
2 ) Archiv des Finanzminist.
-) L. * 38.
4 ) Cc. 30.
2) L. * 41.
«) L. * 41.