Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

472 
König nach Italien zu ziehen gedenke und keine Regentschaft nach 
dem Rathe des Landes eingesetzt habe noch den Erbherrn schicke, 
so seien sie es demselben schuldig, sowie auch dem Lande, aus 
allen Kräften dahin zu wirken, daß der junge Fürst Nach Oester 
reich komme und in der Burg zu Wien residire. Zu dem Ende 
geloben sie sich gegenseitigen Beistand, garantiren einander etwaige 
Verluste an Schlössern und Städten und überhaupt gemeinsames 
Vorgehen '). 
Die Versammelten blieben hierbei nicht stehen; es mußte 
ihnen daran gelegen sein, für ihre Beschlüsse den gesammten 
Adel, die Prälaten, das ganze Land zu gewinnen. In der That 
war eine zweite, später ausgefertigte Urkunde der Mailberger 
Beschlüsse bereits mit mehr denn 250 Siegeln versehen, unter 
denen sich auch die der Städte, Prälaten, Aebtissinnen befanden, 
sodaß die Erklärung wohl als Ausdruck des Landes gelten konnte. 
An dieser zweiten Urkunde hängen die Siegel von Johann und 
Wilhelm von Liechtenstein. Noch im October hielten sie eine zweite 
zahlreicher besuchte Versammlung zu Wuldersdorf unweit Mailberg 
und entsendeten vier Abgeordnete an König Friedrich, der ihnen 
am 7. November seine Antwort gab, dahin lautend, daß er seinen 
Mündel bis zur Großjährigkeit in keines der drei Länder geben 
könne. In der That brach er alsbald von Neustadt auf und 
nahm den Knaben Ladislaus mit sich. Die noch immer in 
Wuldersdorf Versammelten schickten dem Könige am 18. November 
eine neue dringendere Bitte, die auch von Wilhelm von Liechten 
stein gesiegelt ist, und beriefen auf den 12. December einen Land 
tag nach Wien. Auch dieses Ausschreiben ist von Wilhelm ge 
siegelt * 2 ). Verhandlungen, die mit Räthen des Königs zu Sonn 
berg stattfanden und zur Beruhigung dienen sollten, mißlangen; 
und der Landtag kam zu Wien am festgesetzten Tage zu Stande 
und war zahlreich von Prälaten, den Städten und Rittern be- 
’) Chmel, Gesch. K. Friede. IV. 2. Bd. 640 ff.; Kurz, K. 
Friedr. IV. I. Bd. 261. 
2 ) Chmel, Materialien I. 361.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.