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Zur Anerkennung der geleisteten Dienste erhielt die liech
tensteinische Familie schon 1421 eine außerordentliche Vergünstigung.
Um der bemerkenswerten Dienste und der Treue willen, heißt
es in der betreffenden Urkunde König Sigmunds, die ihm Hart
neid von Liechtenstein oft nützlich und willig erzeigt und gethan
habe und noch täglich thue und künftig thun solle, habe er ihm,
seinen Vettern und Erben die Vergünstigung und Erlaubniß ge
geben, daß sie auf ihren Gütern in Mähren, wo es ihnen nütz
lich und füglich sei, Gold, Silber, Kupfer und Blei und andere
Erze suchen dürften, ohne von ihm und seinen Nachkommen, den
Königen von Böhmen und Markgrafen von Mähren, oder sonst
jemanden daran gehindert zu werden, und mit solchen Freiheiten,
als die eigenen markgräflichen Bergwerke in Mähren Rechte und
Gewohnheiten haben; aus besonderen Gnaden befreie er noch diese
ihre Bergwerke von allen königlichen Auflagen l ). In demselben
Jahre ertheilte Sigmund auch an Hartneid die Belehnung mit
den Festen Magdeburg, Neuhaus, Dürnholz und Lnndenburg 2 ),
sowie er ihm und seinen Vettern alle die Freiheiten und Rechte
bestätigte, die ihre Vorfahren von seinen Vorgängern erhalten
hatten. Der Schaden aber, den die Liechtensteiner von diesem
Verhältniß erlitten, muß sehr groß gewesen sein, denn zu wie
derholten Malen rückten die Hussiten an die mährische Grenze
und über dieselbe plündernd und verheerend, und es waren
die liechtensteinischen Besitzungen, welche zumeist davon betrof
fen wurden. Im Herbst 1424 nahmen die Hussiten Lunden-
burg ein und behaupteten es; vergebens wurde es im Sommer
1426 von Herzog Albrecht mit großem Heere belagert; als
er ohne Erfolg das Feld geräumt hatte, erschienen im Herbst
aufs Neue die Hussiten, nahmen das Städtchen Kostet ein und
tödteten viele Menschen darin; dann wandten sie sich gegen
die liechtensteinische Residenz Nikolsburg und gegen Feldsberg,
fl Wurmbrand, 202.
fl Liecht. Archiv B. 38.