Volltext: Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein

444 
Zur Anerkennung der geleisteten Dienste erhielt die liech 
tensteinische Familie schon 1421 eine außerordentliche Vergünstigung. 
Um der bemerkenswerten Dienste und der Treue willen, heißt 
es in der betreffenden Urkunde König Sigmunds, die ihm Hart 
neid von Liechtenstein oft nützlich und willig erzeigt und gethan 
habe und noch täglich thue und künftig thun solle, habe er ihm, 
seinen Vettern und Erben die Vergünstigung und Erlaubniß ge 
geben, daß sie auf ihren Gütern in Mähren, wo es ihnen nütz 
lich und füglich sei, Gold, Silber, Kupfer und Blei und andere 
Erze suchen dürften, ohne von ihm und seinen Nachkommen, den 
Königen von Böhmen und Markgrafen von Mähren, oder sonst 
jemanden daran gehindert zu werden, und mit solchen Freiheiten, 
als die eigenen markgräflichen Bergwerke in Mähren Rechte und 
Gewohnheiten haben; aus besonderen Gnaden befreie er noch diese 
ihre Bergwerke von allen königlichen Auflagen l ). In demselben 
Jahre ertheilte Sigmund auch an Hartneid die Belehnung mit 
den Festen Magdeburg, Neuhaus, Dürnholz und Lnndenburg 2 ), 
sowie er ihm und seinen Vettern alle die Freiheiten und Rechte 
bestätigte, die ihre Vorfahren von seinen Vorgängern erhalten 
hatten. Der Schaden aber, den die Liechtensteiner von diesem 
Verhältniß erlitten, muß sehr groß gewesen sein, denn zu wie 
derholten Malen rückten die Hussiten an die mährische Grenze 
und über dieselbe plündernd und verheerend, und es waren 
die liechtensteinischen Besitzungen, welche zumeist davon betrof 
fen wurden. Im Herbst 1424 nahmen die Hussiten Lunden- 
burg ein und behaupteten es; vergebens wurde es im Sommer 
1426 von Herzog Albrecht mit großem Heere belagert; als 
er ohne Erfolg das Feld geräumt hatte, erschienen im Herbst 
aufs Neue die Hussiten, nahmen das Städtchen Kostet ein und 
tödteten viele Menschen darin; dann wandten sie sich gegen 
die liechtensteinische Residenz Nikolsburg und gegen Feldsberg, 
fl Wurmbrand, 202. 
fl Liecht. Archiv B. 38.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.